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Bauen & Gewerbe
Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Bundesebene im Jahr 2024 wurde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle Städte und Gemeinden festlegt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein bedeutendes strategisches Werkzeug für die Energie- und Wärmewende in Deutschland.
Der Wärmeplan für die Stadt Strausberg liegt nun im Entwurf vor.
Auslegung der Dokumente (Ort, Dauer und Öffnungszeiten) und Stellungnahme
Vom 11. März bis einschließlich 12. April 2026 haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie weitere Interessierte die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.
Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV).
Ergänzend zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Strausberg kann der Entwurf des Wärmeplans der Stadt Strausberg im Rahmen der der Öffentlichkeitsbeteiligung vom
11.03.2026 – 12.04.2026
in der Stadtverwaltung Strausberg, Stabsstelle Büro Bürgermeisterin, Hegermühlenstraße 58, Raum 2.02 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12:00 Uhr.
Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich und telefonisch vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Stadt Strausberg oder an die E-Mail-Adresse waermeplanung@stadt-strausberg.de zu richten.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und in die weitere Überarbeitung des Wärmeplans einbezogen. Die Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (i. V. m. Art. 13 DSGVO).