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Kommunale Wärmeplanung

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Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß Wärmeplanungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Bundesebene im Jahr 2024 wurde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle Städte und Gemeinden festlegt.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein bedeutendes strategisches Werkzeug für die Energie- und Wärmewende in Deutschland. 

Der Wärmeplan für die Stadt Strausberg liegt nun im Entwurf vor.

 

Auslegung der Dokumente (Ort, Dauer und Öffnungszeiten) und Stellungnahme

Vom 11. März bis einschließlich 12. April 2026 haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände sowie weitere Interessierte die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.

Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung (BbgWPV).

Ergänzend zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Strausberg kann der Entwurf des Wärmeplans der Stadt Strausberg im Rahmen der der Öffentlichkeitsbeteiligung vom

11.03.2026 – 12.04.2026

in der Stadtverwaltung Strausberg, Stabsstelle Büro Bürgermeisterin, Hegermühlenstraße 58, Raum 2.02 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                                             9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                                                9.00 bis 12:00 Uhr.

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich und telefonisch vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Postanschrift der Stadt Strausberg oder an die E-Mail-Adresse waermeplanung@stadt-strausberg.de zu richten. 

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und in die weitere Überarbeitung des Wärmeplans einbezogen. Die Stellungnahmen werden nicht veröffentlicht.

 

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (i. V. m. Art. 13 DSGVO).

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Die Stadt Strausberg hat im Mai 2025 mit der Erstellung ihrer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) begonnen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz, das Städten wie Strausberg vorschreibt, bis spätestens zum 30. Juni 2028 eine fertige Wärmeplanung vorzulegen. Unterstützt wird die Stadt dabei von einem externen Fachbüro sowie den Stadtwerken Strausberg.

Ziel des Projekts ist es, eine langfristige Strategie für eine CO2-neutrale Wärmeversorgung in Strausberg im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen der Energiewende zu entwickeln.

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Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das Kommunen bei der Planung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung unterstützt.

Der Hintergrund: In Deutschland entfallen über 50 Prozent des Endenergieverbrauchs auf den Bereich Wärme – also auf das Heizen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie die Warmwasserbereitung. Gleichzeitig soll die Wärmeversorgung gemäß den Klimazielen der Bundesregierung bis spätestens 2045 klimaneutral werden.

Die Kommunale Wärmeplanung hilft dabei, diesen Weg systematisch zu gestalten. Städte und Gemeinden analysieren, wie Wärme heute bereitgestellt wird, und entwickeln darauf aufbauend Maßnahmen, wie eine effiziente, bezahlbare und klimafreundliche Versorgung künftig aussehen kann.

Die Kommunale Wärmeplanung umfasst vier Phasen und wird voraussichtlich rund ein Jahr dauern:

  1. Bestandsanalyse: Zunächst wird ermittelt, wie die Wärmeversorgung aktuell in Strausberg aussieht – also welche Energieträger genutzt werden, wie hoch der Verbrauch ist und wo Potenziale bestehen.
  2. Potenzialanalyse: Hier werden unter anderem mögliche Quellen erneuerbarer Energien untersucht – etwa Solarthermie, Geothermie oder Abwärmenutzung – und geprüft, wo sich zentrale Wärmeversorgungen wie Fernwärmenetze wirtschaftlich realisieren lassen könnten.
  3. Zielszenarien: Auf Grundlage der Analysen werden verschiedene Szenarien für eine zukünftige, klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt.
  4. Wärmewendestrategie: Abschließend entsteht ein konkreter Maßnahmenkatalog – ein strategischer „Fahrplan“ für die Wärmewende in Strausberg.

Parallel dazu werden sogenannte Wärmeversorgungsgebiete definiert. Dabei handelt es sich um Quartiere oder Stadtteile, in denen sich bestimmte Versorgungsformen besonders anbieten – zum Beispiel der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder individuelle Lösungen wie Wärmepumpen.

Der Wärmeplan gibt den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen künftig Sicherheit darüber, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Die Wärmeplanung bietet Orientierung: Welche Heiztechnologien sind künftig in welchem Stadtgebiet sinnvoll? Wo lohnt sich ein Anschluss an ein Wärmenetz? Welche Gebäude könnten mit Wärmepumpen oder Solarthermie ausgestattet werden?

Wer demnächst über eine neue Heizungsanlage nachdenkt, kann mit Hilfe des kommunalen Wärmeplans besser planen und fundierte Investitionsentscheidungen treffen. Besonders vor dem Hintergrund des Verbots fossiler Brennstoffe ab 2045 ist eine frühzeitige Orientierung wichtig.

Die kommunale Wärmeplanung gibt keine festen Vorgaben zur Heiztechnik – sie ist technologieoffen. Das bedeutet: Eigentümerinnen oder Eigentümer entscheiden selbst, welche Heizlösung für Ihr Gebäude am besten geeignet ist. Die Planung zeigt lediglich auf, welche Optionen in Ihrer Region voraussichtlich sinnvoll und verfügbar sein werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt jedoch fest, dass künftig nur noch Heizungen eingebaut werden sollen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Diese Regel gilt seit Januar 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und andere Neubauten gelten Übergangsfristen, die eine bessere Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung ermöglichen.

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Ziel ist eine klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung für alle. Eine erste Orientierung bietet der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Darüber hinaus gibt es weiter hilfreiche Informationen, wie das GEG-Schaubild des Umweltbundesamtes.

Eine defekte Heizung kann in vielen Fällen repariert werden. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein und ein Austausch notwendig werden, gelten besondere Übergangsregelungen:

  • Innerhalb der Übergangsfrist von 5 Jahren dürfen noch Heizungen eingebaut werden, die nicht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen – also weniger als 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Nach Ablauf der Frist muss die neue Heizungsanlage die 65 % EE-Vorgabe erfüllen. Bis dahin liegt auch der kommunale Wärmeplan vor. Er zeigt für alle Stadtgebiete, welche klimafreundliche Heizlösung geeignet sein könnten.
  • Eine Besonderheit gilt für Gasetagenheizungen. Hier gilt eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren.
  • Für Heizkessel, die vor Januar 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind, gibt es weiterhin ein Betriebsverbot. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen.

Der Heizungswegweiser liefert eine gute Orientierung (Heizungswegweiser). Einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben bietet das GEG-Schaubild des Umweltbundesamtes.

Weitere hilfreiche Informationen vom Gesetzgeber sowie vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sind hier zu finden:

Viele Gebiete in Strausberg sind bereits heute an das Fernwärmenetz angeschlossen. Bei Interesse an einem Wärmenetzanschluss sind die Stadtwerke Strausberg die erste Anlaufstelle.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird außerdem geprüft, ob weitere Teile des Stadtgebiets für eine Fernwärmeversorgung geeignet sind. Die Ergebnisse dieser Planung bieten eine gute Orientierung, ob Fernwärme auch langfristig eine sinnvolle Option für Ihr Gebäude darstellt.

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Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, bei denen sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer rund um das Thema Heizung, Sanierung und kommunale Wärmeplanung informieren und beraten lassen können.

Der Heizungswegweiser (www.energiewechsel.de) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet eine erste Einschätzung zu gesetzlichen Vorgaben und möglichen Heiztechnologien.

Für eine individuelle Beratung können Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer eine zertifizierte Energieeffizienz-Expertin oder -Experten beauftragen. Diese Beratung wird häufig staatlich gefördert. Weitere Information dazu bietet die Website www.energie-effizienz-experten.de.

Sanierungen und Heizungsmodernisierungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Bundesförderung für effiziente Gebäude) gefördert.

Hinweise der Verbraucherzentrale des Landes Brandenburg zu Dämmung und Heizungsanlagen: