Landes- und Regionalplanung
Die Landes- und Regionalplanung gibt übergeordnete Entwicklungsziele vor, an welche die Ziele der kommunalen Bauleitplanung anzupassen sind. Die Ziele der Landes- und Regionalplanung sind in den Programmen und Plänen der Bundesländer, bei deren Erarbeitung die Gemeinden beteiligt werden, enthalten (vgl. Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg, sowie Regionalplan der Regionalen Planungsstelle Oderland- Spree). Mit dieser Systematik ist eine Einbindung der örtlich zuständigen Gemeinde in übergeordnete planerische Zusammenhänge gewährleistet.