Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir bei persönlicher Abgabe des Antrages oder Unterlagen um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
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Bürger & Stadt
Wohngeld hilft Mietern mit wenig Einkommen („Mietzuschuss“). Auch Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die dort selbst wohnen, können Wohngeld bekommen („Lastenzuschuss“).
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechts-Anspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Punkten ab:
Wohngeld können nur Strausberger Bürger erhalten, die einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Formular Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.(für Mieter)
Formular Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab. (für Eigentümer von Immobilien)
Formular Antrag auf Wohngeld – Heimbewohner (PDF)Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Antragsformulare erhalten die Bürger der Stadt Strausberg auch direkt im Bürgerbüro oder bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Strausberg – Hegermühlenstraße 58.
Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Strausberg einen schriftlichen Bescheid.
Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gezahlt, und zwar ab dem 1. Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Formular Weiterleistungs-Erhöhungsantrag (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.
Telefon für Bürgerinnen und Bürger mit dem Anfangsbuchstaben A – L: 03341 – 38 12 28
Telefon für Bürgerinnen und Bürger mit dem Anfangsbuchstaben M – Z: 03341 – 38 12 27
Fax: 03341 38 14 32
E-Mail: wohngeld@stadt-strausberg.de