Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
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Bürger & Stadt
Wohngeld hilft Mietern mit wenig Einkommen („Mietzuschuss“). Auch Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die dort selbst wohnen, können Wohngeld bekommen („Lastenzuschuss“).
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechts-Anspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Punkten ab:
Wohngeld können nur Strausberger Bürger erhalten, die einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Formular Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss (PDF)Der Link öffnet sich in einem neuen Tab. (für Mieter)
Formular Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab. (für Eigentümer von Immobilien)
Formular Antrag auf Wohngeld – Heimbewohner (PDF)Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Antragsformulare erhalten die Bürger der Stadt Strausberg auch direkt im Bürgerbüro oder bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Strausberg – Hegermühlenstraße 58.
Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Strausberg einen schriftlichen Bescheid.
Hier können Sie eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen einsehen:
Checkliste zum Antrag auf Wohngeld (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Formular Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Formular Mietbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld (PDF) Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen gerne zur Verfügung.
Telefon für Bürgerinnen und Bürger mit dem Anfangsbuchstaben A – L: 03341 – 38 12 27
Telefon für Bürgerinnen und Bürger mit dem Anfangsbuchstaben M – Z: 03341 – 38 12 28
Fax: 03341 38 14 32
E-Mail: wohngeld@stadt-strausberg.de