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Standesamt

Bürger & Stadt

Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!

Dienstag

08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr


Donnerstag

08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Eheschließung in Strausberg

Kontakt

Die Standesbeamtinnen:

Frau Kunja  Telefon: 03341 / 38 12 44

Frau Richter  Telefon: 03341 / 38 12 33

Frau Linnert Telefon: 03341 / 38 12 33

Frau Knöfler Telefon: 03341 / 38 12 34

E-Mail: standesamt@stadt-strausberg.de 

 

Büro:

Stadtverwaltung Strausberg

Hegermühlenstraße 58

15344 Strausberg

 

Eheschließungsraum:

Altes Stadthaus

Markt 10

15344 Strausberg und weitere

Kontakt

Urkunden

Hier können Sie Ihre gewünschten Personenstandsurkunden online anfordern.

Nach Beantragung der Urkunde schicken wir Ihnen eine Rechnung. 

Die Urkunde geht Ihnen erst nach Zahlungseingang zu.

  Fax: 03341 38 14 45

  

Geburtsregister:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-strausberg
öffnet sich in einem neuen Tab

Sterberegister:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-strausberg/sterbeurkunde
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Eheregister:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-strausberg/eheurkunde
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Lebenspartnerschaftsregister:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-strausberg/lebenspartnerschaftsurkunde
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Eheschließungsräumlichkeiten

Verehrtes Brautpaar,

mit dem folgenden, kleinen Leitfaden möchten wir Ihnen die Schritte bis zu Ihrem Hochzeitstag erleichtern.
Wir werden bemüht sein, Ihre bevorstehende Eheschließung zu einem außergewöhnlichen Erlebnis werden zu lassen. Wir würden uns freuen, wenn dieses Informationsblatt als Ideengeber eine kleine Hilfe leistet, erfordern doch gerade die Wochen und Tage vor der Eheschließung eine Reihe von großen und kleinen Vorbereitungen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Standesbeamten der Stadt Strausberg

 

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Ohne die entsprechenden Dokumente und Urkunden führt kein Weg in den Hafen der Ehe. Es beginnt mit der Anmeldung zur Eheschließung, die Sie bitte persönlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt einreichen. Es ist dann Ihrem Wunsch überlassen, in welchem Standesamt der Bundesrepublik Deutschland Sie innerhalb der nächsten sechs Monate die Ehe schließen wollen.

Von den Brautleuten sind vorzulegen:

  1. Die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenbuch der Brautleute, erhältlich bei den Standesämtern Ihrer Geburtsorte.
  2. Erforderlich ist eine maximal 10 Tage alte erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldestelle. Das gilt auch bei Angabe eines Zweitwohnsitzes.
  3. Schließlich gehört der Personalausweis oder der Reisepass
  4. Wenn Sie bereits verheiratet waren, so ist zu ergänzen:

    die Heiratsurkunde mit dem Auflösungsvermerk der vorherigen Ehe bzw.

    die Heiratsurkunde und der Nachweis über die Auflösung der vorherigen Ehen durch das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde.

  5. Gemeinsame Kinder erfordern:
    Die Geburtsurkunden, die Vaterschaftsanerkennung, wenn erfolgt, der Sorgerechtsbeschluss.

Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags, mittwochs und freitags möglich. Zusätzlich stehen wir Ihnen an ausgewählten Samstagen zur Verfügung. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie, dass verbindliche Terminzusagen seitens des Standesamts frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin gegeben werden. Voraussetzung für eine verbindliche Terminzusage ist eine gültige Anmeldung zur Eheschließung im Wohnsitzstandesamt. 

 

„Eine Ehe ist ein Bauwerk, das jeden Tag neu errichtet werden muss.“

Andre Maurois

Ausstellung einer Geburtsurkunde für ein neugeborenes Kind

Es werden sämtliche Geburten im Standesamt Strausberg beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Strausberg ereignen. Die Geburt des Kindes ist dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Für  Kinder, die im Krankenhaus Strausberg das Licht der Welt erblicken, werden die Geburtenanzeigen von den Mitarbeitern des Krankenhauses an das Standesamt Strausberg übergeben.  Die Eltern müssen dann zur Beurkundung persönlich im  Standesamt vorsprechen.

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Sie erhalten 3 gebührenfreie Urkunden (Bescheinigungen):

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden für den privaten Bedarf werden folgende Gebühren fällig:

  • erste Urkunde / auch internationale Urkunde: 16,00 €                            
  • jede weitere zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde: 8,00 €
  • Namenserteilung/Einwilligung/Zustimmung: je  43,00 €         
  • Vaterschaftsanerkennung auf Wunsch möglich: 33,00 €        

Benötigte Unterlagen 

Beispiele:
1. Ledige Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit:

  • Personalausweis
  • Aktuelle Geburtsurkunde der Mutter oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Eventuell vorliegende Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung
  • Aktuelle Geburtsurkunde des Vaters oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  1. Miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit: (Eheschließung vor  1990 oder 03.10.1990 bis 31.12.2008):
  • Personalausweise
  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift Familienbuch (bei Eheschließung zwischen dem 03.10.1990 und 31.12.2008)
  1. Miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit: (Eheschließung ab 01.01.2009)
  • Personalausweise
  • Aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Eltern
  • Heiratsurkunde
  1. Geschiedene oder verwitwete Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit:
  • Personalausweis
  • Aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk (für Ehe bis 03.10.1990 und ab 01.01.2009)
    oder
  • Beglaubigte Abschrift aus Familienbuch (für Ehe ab 03.10.1990 bis 31.12.2008)
  1. Ausländische Staatsangehörige sprechen zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes bitte grundsätzlich im Standesamt vor. 

    Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus sind alle Urkunden und Dokumente für die Beurkundung Ihres Kindes im Standesamt vorab abzugeben. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin im Standesamt. Gern können Sie Ihre Unterlagen vorab per E-Mail an das Standesamt übermitteln.

    Sollten Sie nähere Informationen wünschen, insbesondere hinsichtlich der Namenserteilung, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

Das Standesamt Strausberg ist zuständig für Namensänderungen der Bürger, die in Strausberg mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Namensänderungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung/ Lebenspartnerschaft

  •  Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namens

Namensänderungen für Kinder

  • Namenserteilungen durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
  • Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist:3 Monate)

Sonstige Namensänderungen 

  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen genäß § 45a PStG
  • Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten nach § 94 BVFG (b (Bundesvertriebenengesetz).
  • Erklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn der Name sich fortan nach deutschem Recht richtet.( Artikel 47 EGBGB- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)

Es werden alle Sterbefälle beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Strausberg  ereignen. Diese Beurkundung des Sterbefalls erfolgt im Standesamt bei der Stadtverwaltung Strausberg.

Gebühren

  • Die Gebühr für die Sterbeurkunde beträgt 16,00 €. Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird,
    kostet 8,00 €.

Benötigte Unterlagen

  • Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalls an einen Bestatter zu wenden, dem dann die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls übergeben werden (wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Der Bestatter zeigt den Sterbefall im zuständigen Standesamt an.