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Wohnen

Bürger & Stadt

Wohnen

Folgende Wohnungsanbieter stehen Ihnen in unserer Stadt zur Verfügung:

Vermieter und Hausverwaltungen Der Link öffnet sich in einem neuen Tab

 

 

Beratung

Die Stadtverwaltung Strausberg berät Ihre Bürgerinnen und Bürger rund um das Bau- und Planungsrecht.

Bauen

Bauberatung

Die Bauberatung kann schon oft im Vorfeld eines Bau-, Abriss- oder Nutzungsänderungsantrages mit der Antragsstellerin oder dem Antragssteller klären, ob das beabsichtigte Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Bauberatung

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Standorte für Ein- und Mehrfamilienhäuser:

Hier finden Sie die aktuellen Wohnungsbaustandorte in Strausberg mit Lagebeschreibung und Kontaktadressen.

Die Stadt Strausberg hat für das gesamte Stadtgebiet Baulücken in einem Baulückenkataster auf der Grundlage des § 200 Baugesetzbuch erfasst. Das Baulückenkataster soll als Ergänzung des Angebotes an Grundstücken für Eigenheimbauwillige auf dem Strausberger Immobilienmarkt dienen.

Die Stadt möchte es Bauwilligen auf diese Weise ermöglichen, Kontakte zwischen den veräußerungsbereiten Grundstückseigentümern und möglichen Eigenheimbauwilligen herzustellen. Die Stadt selbst zieht keinen Nutzen aus den möglicherweise zustande kommenden Rechtsgeschäften eines privaten Grundstücksverkehrs.

Der Stadt Strausberg liegen Rückmeldungen von verkaufsbereiten Eigentümern vor, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer personen- und grundstücksbezogenen Daten (Name, Telefonnummer und Lage des Grundstückes) erteilt haben. Diese sind in nachfolgender Baulückenbroschüre dargestellt.  

Wenn Sie sich über das Baulückenkataster im Allgemeinen, aber auch über Einzelfragen zu den benannten Grundstücken wie beispielsweise die spezielle Lage im Ortsbereich persönlich informieren möchten, steht Ihnen Herr Reinhardt unter der Telefonnummer 0 33 41/38 13 26 zur Verfügung. Bei Fragen hinsichtlich der Bebaubarkeit (z.B. Einfamilienhaus, Geschossigkeit oder Ähnlichen) ist Herr Elsner unter der Telefonnummer 0 33 41/38 13 20 gern behilflich.

Die Baulückenbroschüre finden Sie hier.

 

 

Derzeit sind keine verfügbaren kommunalen Grundstücke vorhanden.

 

Für im Gemeindegebiet Strausberg liegende genehmigungspflichtige Bauvorhaben (§ 54 Brandenburgische Bauordnung) reichen Sie Ihre Anträge auf Vorbescheid bzw. auf Baugenehmigung in dreifacher Ausfertigung ein beim:

Landkreis Märkisch- Oderland
Fachbereich III
Bauordnungsamt
Klosterstraße 14
15344 Strausberg

Von dort erhalten Sie Ihren rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich die für das Land Brandenburg gültigen Vordrucke. Diese erhalten Sie über das Formularcenter direkt beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Eventuell fehlende Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind, werden mit der Eingangsbestätigung des Antrages vom Bauordnungsamt nachgefordert.

Zu Fragen des Bauordnungsrechts empfehlen wir Ihnen die Broschüre „MIR Aktuell“ Ausgabe 3.2009. Sie beinhaltet den Gesetzestext der Brandenburgischen Bauordnung mit entsprechenden Erläuterungen. (Download MIR aktuell 3/2009 Link öffnet sich in einem neuen Tab.)

Fragen für im Gemeindegebiet Strausberg liegende genehmigungsfreie Bauvorhaben (§ 55 Brandenburgischen Bauordnung) und Fragen zum Planungsrecht sind an die Stadtverwaltung Strausberg

Fachbereich Technische Dienste
Fachgruppe Stadtplanung
Hegermühlenstraße 58
15344 Strausberg

zu richten.

Qualifizierter Mietspiegel

9. qualifizierter Mietspiegel 2024

Am 01.11.2024 trat der 9. qualifizierte Mietspiegel in Kraft. Hier können Sie den aktuellen Mietspiegel der Stadt Strausberg herunterladen: 

9. Qualifizierter Mietspiegel

Der Mietspiegel soll Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete geben und damit Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe für nicht preisgebundenen Wohnraum bieten. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (vgl. § 558d BGB) durch den „Arbeitskreis Mietspiegel“ erarbeitet. Daran haben für die Vermieterseite mitgewirkt: die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG), die Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ eG, die TAG Wohnen GmbH, die Neues Wohnen Wohnungsgenossenschaft eG, die Vonovia SE sowie die Pruß Hausverwaltung. Für die Mieterseite haben der Mieterverein Strausberg und Umgebung e.V. sowie der Mieterbeirat der Strausberger Wohnungsbaugesellschadft GmbH teilgenommen. Die Vertreter des „Arbeitskreis Mietspiegel“ befürworteten den Mietspiegel einhellig.

Sollten Sie Nachfragen zum aktuellen Mietspiegel haben, steht Ihnen Frau Richter-Timm unter katharina.richter-timm@stadt-strausberg.de zur Verfügung.

 

 

Am 21.10.2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung den 8. Strausberger Mietspiegel 2021 beschlossen. Dieser war gültig ab dem 10.11.2021. Die Vertreter des „Arbeitskreis Mietspiegel“ befürworteten den Mietspiegel einhellig.

Der 8. Mietspiegel steht hier Der Mietspiegel 2021 öffnet sich in einem neuen Tab allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.