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Bürgermeister-Wiederholungswahl am 20.09.2026 in Strausberg

Auf dieser Seite werden wir alle Informationen zu der anstehenden Bürgermeisterwiederholungswahl am 20. September 2026 für Sie zusammenstellen.

Hier finden Sie u.a.:

  • den Wahlhelferaufruf
  • Link Briefwahlunterlagen
  • Auflistung der Straßenzuschnitte und die Wahllokale
  • die Ergebnisse der letzten Wahlen

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

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Stadtverwaltung Strausberg
Wahlbehörde
Hegermühlenstraße 58
15344 Strausberg

E-Mail: wahlen@stadt-strausberg.de

Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier: Bekanntmachungen

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Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Wiederholungswahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Strausberg am 20. September 2026 *

Gemäß § 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Strausberg Folgendes bekannt:

 

I. Tag der Hauptwahl und der etwaigen Stichwahl sowie der Wahlzeit

Auf der Grundlage des § 63 i. V. m. § 53 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) hat der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als

Tag der Hauptwahl:                              Sonntag, den 20. September 2026

und als Tag für die etwa

notwendig werdende Stichwahl:          Sonntag, den 11. Oktober 2026

festgesetzt.

Die Hauptwahl und die etwa notwendig werdende Stichwahl finden in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

 

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Nach § 31 Abs. 2 BbgKWahlV fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wiederholungswahl zum hauptamtlichen Bürgermeister in der Stadt Strausberg auf.

 

A. Wahlgebiet

 Zum Wahlgebiet Strausberg gehört die Stadt Strausberg und der Ortsteil Hohenstein mit Gladowshöhe und Ruhlsdorf.

 

B. Wählbarkeit

Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister sind nach § 65 Absatz 2 BbgKWahlG alle Personen, die

  • Deutscher oder Unionsbürger sind,
  • am Tage der Hauptwahl, dem 20. September 2026, das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Nicht wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister ist gemäß § 65 Absatz 3 BbgKWahlG ein Deutscher, der

  1. a)    nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 BbgKWahlGvon der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,
  2. b)    infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  3. c)    aus dem Beamtenverhältnis entfernt, der oder dem das Ruhegehalt aberkannt oder gegen die oder den in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren durch die Europäische Union, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren oder
  4. d)    wegen einer vorsätzlichen Tat durch ein deutsches Gericht oder durch die rechtsprechende Gewalt eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einer Beamtin oder einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte, in den auf die Unanfechtbarkeit der Maßnahme oder Entscheidung folgenden fünf Jahren.

Nicht wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister ist gemäß § 65 Absatz 4 BbgKWahlG ein Unionsbürger, der

1)    eine der vier Voraussetzungen des § 65 Absatz 3 BbgKWahlG erfüllt oder

2)   infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

 

C. Wahlvorschlagsrecht und Inhalt der Wahlvorschläge

Nach § 69 Abs. 1 BbgKWahIG können Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung gemäß § 63 Abs. 1 i. V. m. § 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG einreichen. Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag aus (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgKWahlG).

Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein (§ 70 Absatz 1 BbgKWahlG).

Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag an der Wahl teilnimmt. Die Wahlvorschläge müssen den Anforderungen des § 33 BbgKWahlV entsprechen und sollen nach dem Muster der Anlage 5b zur BbgKWahlV folgende Angaben enthalten:

  1. den Familienname, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift des Bewerbers,
  2. als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung, sowie die geläufige Kurzbezeichnung in Buchstaben; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt,
  3. als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt. Der Name und die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten.
  4. als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben.

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur die unter Buchstabe a) und e) bezeichneten Angaben enthalten.

Dem Wahlvorschlag sind folgende, nach § 93 BbgKWahlV erlassene, Mustervordrucke beizufügen:

  1. a) eine schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers (Anlage 7b),
  2. b) eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber am Wahltag wählbar ist (Anlage 8b),
  3. c) eine Versicherung des Bewerbers an Eides statt, dass er nicht nach § 65 Abs. 3 BbgKWahlG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Mustervordruck zu § 70 Abs. 4 Satz 3 BbgKWahlG),
  4. d) von Unionsbürgern zusätzlich eine Versicherung an Eides statt über ihre Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat nicht infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (Anlage 8c),
  5. e) sofern es sich um Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählergruppen handelt – eine Ausfertigung der in § 33 Abs. 6 BbgKWahlG bezeichneten Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers (Anlage 9b), die von dem Leiter der Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung und zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmern unterzeichnet sein muss,
  6. f) sofern beizubringen – die erforderliche Zahl von Unterstützerunterschriften (Anlage 6) einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner.

Wahlvorschläge einer Partei oder politischen Vereinigung müssen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei oder politischen Vereinigung, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei oder politische Vereinigung keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächst höheren Gebietsvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

 

D. Einreichungsfrist

Die Wahlvorschläge sind gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis zum

Donnerstag, 16. Juli 2026 bis 12:00 Uhr

bei der Wahlleiterin der Stadt Strausberg

Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg

schriftlich einzureichen.

 

E. Unterstützungsunterschriften

  1. Soweit nicht ein Wahlvorschlagsträger von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind dem Wahlvorschlag mindestens 64 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen beizufügen. Auf die Bestimmungen der §§ 33 Abs. 1 Nr. 3, Abs 2 Nr. 5 und 70 Abs. 5 der BbgKWahlV und die §§ 28a Abs. 3-7 und § 70 Abs. 5 des BbgKWahIG weise ich hin.

Die persönliche, überprüfbare Unterschrift der wahlberechtigten Person ist zu leisten bis spätestens zum

Mittwoch, 15. Juli 2026 bis 16:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Strausberg,

Bürgerbüro (E.24 A)

Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg.

Alternativ können die Unterstützerunterschriften auch bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle nach Maßgabe des § 28a Abs. 4 Satz 2 BbgKwahIG geleistet werden. Die Unterschriftenlisten müssen in diesem Fall bis zum vorgenannten Termin bei der Wahlbehörde vorgelegt werden.

Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster Anlage 6 zu § 93 BbgKWahlV unter Beachtung der Vorschriften des § 32 Absatz 4 BbgKWahlV zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen) und die Anschrift des Unterzeichners anzugeben. Bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen ist deren Name, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, anzugeben. Bei Listenvereinigungen sind die Namen und ggf. Kurzbezeichnungen der an ihr Beteiligten anzugeben. Bei Einzelwahlvorschlägen ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“ anzugeben.

Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt (§ 32 Absatz 4 Nr. 4 BbgKWahlV). Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag Unterstützungsunterschriften durch Erklärung vor einer oder einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, 13. Juli 2026, 16:00 Uhr schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden.

 

F. Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften

Gemäß § 70 Abs. 6 i. V. m. § 28a Abs. 7 BbgKWahlG sind Unterstützerunterschriften nicht erforderlich

  1. für Amtsinhaber, die sich der Wiederwahl stellen,
  2. bei Parteien und politischen Vereinigungen, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltages aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages
  3. a) in der Stadtverordnetenversammlung Strausberg durch mindestens einen Stadtverordneten oder
  4. b) im Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder
  5. c) im Landtag des Landes Brandenburg durch einen Landtagsabgeordneten oder
  6. d) im Deutschen Bundestag durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Bundestagsabgeordneten seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind,
  7. bei Wählergruppen, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltages aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages
  8. a) in der Stadtverordnetenversammlung Strausberg durch mindestens einen Stadtverordneten oder
  9. b) im Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind,
  10. bei Einzelbewerbern, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltages aufgrund eines Einzelwahlvorschlages in der Stadtverordnetenversammlung Strausberg oder im Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland vertreten sind.

 

G. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Es sind amtliche Vordrucke nach dem Muster für Kommunalwahlen gemäß § 93 BbgKWahlV zu verwenden:

Anlage 5 b                Wahlvorschlag für die Wahl

Anlage 6                    Unterschriftenliste für die Wahl

Anlage 7 b                Zustimmungserklärung für die Wahl

Anlage 8 b                Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl

Anlage 8 c                 Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers für die Wahl

Anlage 8 d                Versicherung an Eides statt einer bewerbenden Person für die Wahl

Anlage 9 b                Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers für die Wahl

Die benötigten Formulare werden von der Wahlleiterin der Stadt Strausberg während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Strausberg, Hegermühlenstraße 58, Zimmer 2.09 oder 2.10, 15344 Strausberg kostenlos ausgegeben bzw. können dort angefordert werden und sind zusätzlich über die Internetseite des Landeswahlleiters Brandenburg www.wahlen.brandenburg.de abrufbar.

 

H. Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss beschließt in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 21. Juli 2026 um 14:00 Uhr im Raum 3.47/3.48 in der Stadtverwaltung Strausberg, Hegermühlenstraße 58 in 15344 Strausberg über die Zulassung der Wahlvorschläge. Es wird auf § 37 BbgKWahIG und § 38 BbgKWahlV verwiesen.

 

Strausberg, den 12.06.2026

gez. Yvonne Weiser-Adler

Wahlleiterin der Stadt Strausberg

 

* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Bekanntmachung die geschlechtsspezifische Differenzierung nicht berücksichtigt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Stadt Strausberg

Die Bürgermeisterin

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten von wahlberechtigten Personen für die Tätigkeit in Wahlvorständen zur Strausberger Bürgermeisterwahl am 20. September 2026 sowie zur möglichen Stichwahl am 11. Oktober 2026.

 In Vorbereitung der Wahl am 20. September 2026 ist die Wahlbehörde befugt, gemäß § 92 Abs. 6 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz eine Datei von wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind. Zu diesem Zweck dürfen folgende Merkmale, erhoben und gespeichert werden:

  1. Name und Vorname,
  2. Wohnort und Anschrift,
  3. Tag der Geburt sowie
  4. bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion

(Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers, Schriftführer, Stellvertreter des Schriftführers, Beisitzer).

Die wahlberechtigten Personen haben das Recht, der Speicherung ihrer Daten gemäß § 92 Abs. 6 Satz 3 BbgKWahlG sowie nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72) zu widersprechen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadtverwaltung Strausberg

Hegermühlenstr. 58

15344 Strausberg

während der allgemeinen Sprechzeiten eingelegt werden.

 

Strausberg, 03.07.2026

gez. in Vertretung Karolin Langner

Bürgermeisterin

Auflistung der Straßen und Zuordnung zu den einzelnen Wahllokalen

Information zur Wiederholungswahl am 20. September 2026

 

Wahlbezirk 01: Agentur für Arbeit, Prötzeler Chaussee 8
Akazienstraße
Alter Feldweg
Am Biotop
Am Flugplatz
Espenweg
Flugplatzstraße F1
Flugplatzstraße F2
Haselnussweg
Kornblumenweg
Lehmkuhlenring
Lilienthalstraße
Mirabellenweg
Prötzeler Chaussee
Provinzialsiedlung
Wildrosenweg
Wilkendorfer Weg
Zur Pflaumenplantage

Wahlbezirk 02: Sportplatz Gartenstadt, Bergstraße 2a
Ahornstraße
Am Burgwall
Am Waldessaum
Amselweg
An der Schnellstraße
Bergstraße
Buchenstraße
Drosselweg
Eichenstraße
Eschenstraße
Finkenweg
Friedensstraße
Gartenstraße
Gielsdorfer Chaussee
Gielsdorfer Straße
Grüner Weg
Heidestraße
Hirschfelder Straße
Kavelweg
Pappelstraße
Richardsdorfer Straße
Roter Hof
Seepromenade
Seestraße
Waldhausstraße
Wegendorfer Straße
Wesendahler Straße
Wilkendorfer Straße

Änderung des Wahllokals: Wahlbezirk 03: FC Strausberg (Wriezener Str. 30e, 15344 Strausberg)
Fritz-Reuter-Str.
Mittelstr.
Nordstr.
Ringstr.
Wriezener Str.

Wahlbezirk 04: Seniorenzentrum D. Bonhoeffer, Wriezener Straße 1a
An der Stadtmauer
Badstr.
Buchhorst
Fischerkietz
Georg-Kurtze-Str.
Große Str.
Grünstr.
Jungfernstr.
Klosterstr.
Markt
Ohne Festen Wohnsitz
Predigerstr.
Seeblick
Wriezener Str.

Wahlbezirk 06: Anne-Frank-Oberschule, Peter-Göring-Straße 24
An den Ahorngärten
Flurstraße
Hufenweg
Kastanienallee
Klosterdorfer Chaussee
Peter-Göring-Straße

Wahlbezirk 07: Anne-Frank-Oberschule, Peter-Göring-Straße 24
Parkstraße
Philipp-Müller-Straße

Wahlbezirk 08: Seniorenzentrum „Am Mühlenberg“, Otto-Grotewohl-Ring 1
Otto-Grotewohl-Ring 1 – 39
Otto-Grotewohl-Ring 51 – 67
Wirtschaftsweg

Wahlbezirk 09: Hort am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, 15344 Strausberg
Am Mondsee
Am Weiher
Artur-Becker-Straße
Beerenstraße
Garzauer Chaussee
Grenzweg
Hans-Beimler-Ring
Hohensteiner Chaussee
Kirschallee
Mittelallee
Mühlenweg
Otto-Grotewohl-Ring 40 – 50
Treuenhof
Wilhelmshof

Wahlbezirk 010: Hort am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, 15344 Strausberg
Frankenthaler Straße
Heinrich-Rau-Straße
Mittelfeldring
Tereziner Straße

Wahlbezirk 011: Dorfgemeinschaftshaus, Garziner Straße 13
Alt-Ruhlsdorf
Böttnerstraße
Dorfstraße
Garziner Straße
Garziner Weg
Gladowshöher Bergstraße
Gladowshöher Goethestraße
Gladowshöher Grenzweg
Gladowshöher Lessingstraße
Gladowshöher Mittelstraße
Gladowshöher Schillerweg
Gladowshöher Wiesenweg
Grunower Weg
Hohensteiner Pflaster
Kiefernweg
Klosterdorfer Straße
Klosterdorfer Weg
Luisenstraße
Siedlerweg
Waldstraße

Wahlbezirk 012: Stadtverwaltung, Hegermühlenstraße 58
Josef-Zettler-Ring
Lindenplatz
Otto-Langenbach-Ring
Wallstraße
Schulstraße 
Spittelgasse 

Wahlbezirk 013: Tonhalle der Kreismusikschule, Hegermühlenstr. 8c 
Am Annafließ
Hegermühlenstraße
Müncheberger Straße
Walkmühlenstraße

Wahlbezirk 014: Schulsport-Mehrzweckhalle, Hegermühlenstraße 8
Am Adlerhorst
Am Fuchsbau
Am Hasengrund
Am Hirschwechsel
Am Wasserwerk
Fasanenpark
Fließstraße
Friedrich-Ebert-Straße 94 – 110
Hubertusallee
Krumme Straße
Rehfelder Straße
Ruhlsdorfer Straße
Spechtweg
Wiesenweg
Zum Erlenbruch

Wahlbezirk 015: Stadtmuseum, August-Bebel-Straße 33
Am Walde
August-Bebel-Straße
Baumblütenweg
Blockweg
Elisabethstraße
Fichteplatz
Hauptweg
Kopernikusstraße
Nelkenweg
Rosenweg
Spitzmühle
Stiller Grund
Straße der Jugend
Tulpenweg
Weinbergstraße
Wiesengrund
Zum Göritzsee

Wahlbezirk 016: Stätte der Begegnung, Gerhart-Hauptmann-Str. 6
Berliner Straße
Erich-Weinert-Straße
Fontanestraße
Friedrich-Ebert-Straße 1 – 19 
Fritz-Heckert-Straße
Gerhart-Hauptmann-Straße
Karl-Lehnert-Straße
Käthe-Kollwitz-Straße
Kelmstraße
Leistikowweg
Max-Liebermann-Straße

Wahlbezirk 017: Handelscentrum, Herrenseeallee 15
Altlandsberger Chaussee
Am Igelpfuhl
Bruno-Bürgel-Straße
Freiligrathstraße
Friedrich-Ebert-Straße 21 – 93
Goethestraße
Gorkistraße
Heinrich-Heine-Straße
Herrenseeallee
Lessingstraße
Poetensteig
Schillerstraße
Spitzmühlenweg
Tolstoistraße
Uhlandstraße
Zilleweg

Wahlbezirk 018: Kita Spatzennest, Am Marienberg 63/64
Am Marienberg
Debnoer Straße
Ernst-Thälmann-Straße 72A / 72B

Wahlbezirk 019: Kita Spatzennest, Am Marienberg 63/64
Am Herrensee
Am Stadtwald

Wahlbezirk 020: Bibliothek, Am Annatal 57
Am Annatal
Garzauer Straße
Jägerstraße
Rosa-Luxemburg-Straße
Stadtweg

Wahlbezirk 021: Lise-Meitner-Oberschule, Am Kieferngrund 5
Am Sportpark
Ernst-Thälmann-Straße 1 -71, 75 – 141
Friedrich-Engels-Straße
Karl-Marx-Straße
Landhausstraße
Sport- und Erholungspark

Wahlbezirk 022: Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Straße 1
Gustav-Kurtze-Promenade
Rudolf-Breitscheid-Straße
Schlagmühlenstraße
Umgehungsstraße
Waldemarstraße

Wahlbezirk 023: Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Straße 1
Albin-Köbis-Ring
Konradstraße
Lindenpromenade
Paul-Singer-Straße

Wahlbezirk 025: Lise-Meitner-Oberschule, Am Kieferngrund 5
Am Försterweg 1 – 39
Scharnhorststraße

Wahlbezirk 026: Lise-Meitner-Oberschule, Am Kieferngrund 5
Am Försterweg 40 – 93
Heinrich-Dorrenbach-Straße

Wahlbezirk 027: Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Str. 1
Backsmannstraße
Bahnhofstraße
Barnimstraße
Birkenstraße
Ernst-Menger-Straße
Fliederweg
Hennickendorfer Chaussee
Im Grund
Max-Reichpietsch-Ring
Rennbahnstraße
Rudolf-Egelhofer-Straße
Straße des Friedens
Torfhaus

Stadt Strausberg

Wahlleiterin

 

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Strausberg (Stichwahl) am 29. März 2026*

Der Wahlausschuss der Stadt Strausberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31. März 2026 folgendes Wahlergebnis ermittelt:

Zahl der wahlberechtigten Personen                  22.899

Zahl der Wähler                                                      8.253

Zahl der ungültigen Stimmen                               250

Zahl der gültigen Stimmen                                    8.003

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

 

Annette Binder (Einzelwahlvorschlag)               4.867

Patrick Hübner (Einzelwahlvorschlag)               3.136

 

Der Wahlausschuss stellte fest, dass Frau Annette Binder die erforderliche Mehrheit gemäß § 72 Absatz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) erreicht hat und damit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin gewählt worden ist.

 

Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ist gemäß § 55 Absatz 2 BbgKWahlG bis spätestens 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung möglich. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin mit Begründung schriftlich oder mündlich zu Niederschrift zu erklären.

 

Strausberg, 02.04.2026

gez. Elisa Dittberner

Wahlleiterin

 

* Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Bekanntmachung die geschlechtsspezifische Differenzierung nicht berücksichtigt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter

Am 23. Februar 2025 ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl in den Strausberger Wahlbezirken.

Die Bürgerinnen und Bürger können die vorläufigen Wahlergebnisse unter folgendem Link einsehen:
Ergebnisse Bundestagswahl in 64 0472 472 – Strausberg, Stadt.

Zusätzlich sind die Wahlergebnisse für den gesamten Landkreis hier abrufbar:
Ergebnisse Bundestagswahl in 59 – Märkisch-Oderland – Barnim II.

Wer sich über die Auszählungsergebnisse für ganz Brandenburg informieren möchte, findet diese unter:
Ergebnisse Bundestagswahl im Land Brandenburg.

Bleiben Sie informiert über den aktuellen Stand der Auszählung in Ihrer Region!

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Hier werden die neuesten und vorläufigen Ergebnisse in Echtzeit veröffentlicht, so dass Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert sind:

Weitere Informationen zu den Auszählungsständen außerhalb des Wahlgebietes Strausberg und zu vergangenen Wahlen finden Sie hier:  Brandenburger Wahlergebnisse

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Strausberg am 09. Juni 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Strausberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes Wahlergebnis ermittelt:

 

Zahl der wahlberechtigten Personen      22.928                                     

Zahl der Wähler/innen                               14.422                                                

Zahl der Sitze                                                        32                                             

Zahl der ungültigen Stimmzettel                   282                                                                 

Gültige Stimmen insgesamt                       41.398 

 

  1. Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

 

Name des Wahlvorschlags

Stimmenzahl

Anzahl der Sitze

(1)   AfD          

9.916

8

(2)   DIE LINKE

6.846

5

(3)   SPD         

4.994

4

(4)   CDU                     

4.601

3

(5)   GRÜNE/B 90        

2.073

2

(6)   BVB / FREIE WÄHLER SRB    

3.041

2

(7)   FDP

2.021

2

(9)   UfW Pro Strausberg

5.347

4

(12) EB Knoblich         

1.046

1

(13) EB Krebs  

358

0

(14) EB Krone

166

0

(15) EB Nickel

989

1

 

Wahlvorschlag: AfD                      Stimmenzahl

1.   Weiß, Stefan

4.335

2.   Thiel, Rainer Walter

1.048

3.   Reuter, Uwe Günter

1.292

4.   Wünsch, Holger Steffen

1.041

5.   Narewski, Manuel Christian

657

6.   Baldszus, Horst

677

7.   Schirocki, Nicolai

559

8.   Schirocki, Elke Yamina

307

 

Wahlvorschlag:  DIE LINKE          Stimmenzahl

1.   Weiß, Gregor

1.416

2.   Forbrig, Karin

487

3.   Düsterhöft, Maria

327

4.   Kurz, Tom

385

5.   Kaiser, Kerstin

1.814

6.   Kühn, Ronny

400

7.   Wunglück, Ute

718

8.   Tietz, Meinhard

296

9.   Stiebitz, Jenny

176

10. Sachse, Bernd Heinz

327

11. Signer, Samuel

116

12. Böhme, Matthias

95

13. Wenzel, Carsten

234

14. Menzel, Camillo

55

 

Wahlvorschlag: SPD                     Stimmenzahl

1.   Dr. Bock, Sibylle

1.661

2.   Müller, Frank

388

3.   Janik, Sabrina

679

4.   Bork, Carla

269

5.   Reinking, Nick

750

6.   Richter, Hans-Dieter

91

7.   Brandenberg, Elke

431

8.   Kirsten, Angela Ursula

65

9.   Haller, Oliver

203

10. Schubert, Leon Sven

126

11. Westphal, Sebastian

100

12. Friesse-Knauft, Angela

84

13. Di Donato-Kneppenberg, Doreen

147

 

Wahlvorschlag: CDU                     Stimmenzahl

1.   Hasenbank-Subklew, Ron

1.021

2.   Zirwes, Kurt

586

3.   Urbach, Thomas

512

4.   Meißner, Enrico

570

5.   Dähn, Paul

432

6.   Weiß, Thomas

237

7.   Blumenthal, Stephan

851

8.   Jacobs, Hendrik

200

9.   Beckers, Dieter Theodor

192

 

Wahlvorschlag:  GRÜNE/B 90      Stimmenzahl

1.   Göritz-Vorhof, Christian

529

2.   Chadid, Dominik

466

3.   Michel, Matthias

344

4.   Wilke, Martin

175

5.   Danicke, Heike

184

6.   Bartels, Dorothea

68

7.   Dr. Steenweg, Lydia

211

8.   Dr. Fischbeck, Hans-Jürgen

52

9.   Thiele, Rainer

44

 

Wahlvorschlag: BVB / FREIE     Stimmenzahl

WÄHLER SRB

1.   Grube, Florian

1.142

2.   Kroening, Hans-Joachim

241

3.   Grünert, Mala

194

4.   Goldgrebe, Alexandra

425

5.   Wegner, Werner Horst

144

6.   Laute, Bernhard

63

7.   Baier, Ben Edwin

157

8.   Jakisch, Claus Michael

172

9.   Grünert, Sandra-Daniela

84

10. Vu, Michelle

121

11. Grube, Heidi Alice

169

12. Ritter, Michaela

64

13. Mutke, Martin

65

Wahlvorschlag: FDP                     Stimmenzahl

1.   Krause, Robert

826

2.   Frenzel, Thomas

771

3.   Löschner, Tony

117

4.   Hönicke, Ariane

59

5.   Stephan, Chris

174

6.   Hönicke, Peter

31

7.   Kujawa, Burkhard

18

8.   Hönicke, Bernhard

25

 

Wahlvorschlag:  UfW Pro Strausberg  Stimmenzahl

1.   Zeymer, Sonja

1.190

2.   Schuster, Steffen

1.001

3.   Hübner, Patrick

1.123

4.   Freimark, Stefan

220

5.   Aethner, Frank

84

6.   Leuschner, David

567

7.   Mader, Jens

612

8.   Knoblich, Peter

178

9.   Weber, Frank

372

 

Wahlvorschlag:  EB Knoblich               Stimmenzahl

1.   Knoblich, Jens

1.046

Wahlvorschlag:  EB  Krebs                  Stimmenzahl

1.   Krebs, Daniel

358

Wahlvorschlag:  EB  Krone                  Stimmenzahl

1.   Krone, René

166

Wahlvorschlag:  EB  Nickel                 Stimmenzahl

1.   Nickel, Enrico

989

 

  1. Verteilung der Sitze auf die Bewerbenden:

Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze stehen folgenden Bewerber/innen zu:

 

Wahlvorschlag: AfD   

  1. Weiß, Stefan
  2. Reuter, Uwe Günter
  3. Thiel, Rainer Walter
  4. Wünsch, Holger Steffen
  5. Baldszus, Horst
  6. Narewski, Manuel Christian
  7. Schirocki, Nicolai
  8. Schirocki, Elke Yamina

 

Wahlvorschlag: DIE LINKE    

  1. Kaiser, Kerstin
  2. Weiß, Gregor
  3. Wunglück, Ute
  4. Forbrig, Karin
  5. Kühn, Ronny

 

Wahlvorschlag:  SPD 

  1. Dr. Bock, Sibylle
  2. Reinking, Nick
  3. Janik, Sabrina
  4. Brandenberg, Elke

 

Wahlvorschlag: CDU  

  1. Hasenbank-Subklew, Ron
  2. Blumenthal, Stephan
  3. Zirwes, Kurt

 

Wahlvorschlag: GRÜNE/B 90 

  1. Göritz-Vorhof, Christian
  2. Chadid, Dominik

 

Wahlvorschlag:  BVB / FREIE WÄHLER SRB

  1. Grube, Florian
  2. Goldgrebe, Alexandra

 

Wahlvorschlag: FDP

  1. Krause, Robert
  2. Frenzel, Thomas

 

Wahlvorschlag: UfW Pro Strausberg 

  1. Zeymer, Sonja
  2. Hübner, Patrick
  3. Schuster, Steffen
  4. Mader, Jens

 

Wahlvorschlag: EB Knoblich

  1. Knoblich, Jens

 

Wahlvorschlag: EB Nickel

  1. Nickel, Enrico

 

 

  1. Ersatzpersonen:

Die Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:

 

Wahlvorschlag: AfD

keine Ersatzpersonen

 

Wahlvorschlag: DIE LINKE

Kurz, Tom

Düsterhöft, Maria

Sachse, Bernd Heinz

Tietz, Meinhard

Wenzel, Carsten

Stiebitz, Jenny

Signer, Samuel

Böhme, Matthias

Menzel, Camillo

 

Wahlvorschlag: SPD

Müller, Frank

Bork, Carla

Haller, Oliver

Di Donato-Kneppenberg, Doreen

Schubert, Leon Sven

Westphal, Sebastian

Richter, Hans-Dieter

Friesse-Knauft, Angela

Kirsten, Angela Ursula

 

Wahlvorschlag: CDU

Meißner, Enrico

 

Urbach, Thomas

Dähn, Paul

Weiß, Thomas

Jacobs, Hendrik

Beckers, Dieter Theodor

 

Wahlvorschlag: GRÜNE/B 90

Michel, Matthias

Dr. Steenweg, Lydia

Danicke, Heike

Wilke, Martin

Bartels, Dorothea

Dr. Fischbeck, Hans-Jürgen

Thiele, Rainer

 

Wahlvorschlag: BVB / FREIE WÄHLER SRB

Kroening, Hans-Joachim

Grünert, Mala

Jakisch, Claus Michael

Grube, Heidi Alice

Baier, Ben Edwin

Wegner, Werner Horst

Vu, Michelle

Grünert, Sandra-Daniela

Mutke, Martin

Ritter, Michaela

Laute, Bernhard

 

Wahlvorschlag: FDP

Stephan, Chris

Löschner, Tony

Hönicke, Ariane

Hönicke, Peter

Hönicke, Bernhard

Kujawa, Burkhard

 

Wahlvorschlag: UfW Pro Strausberg 

Leuschner, David

Weber, Frank

Freimark, Stefan

Knoblich, Peter

Aethner, Frank

 

Strausberg, den 12.06.2024

gez. Elisa Dittberner

Wahlleiterin

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl des Ortsbeirates Hohenstein am 09. Juni 2024

Der Wahlausschuss der Stadt Strausberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 folgendes Wahlergebnis ermittelt:

Zahl der wahlberechtigten Personen      516                                         

Zahl der Wähler/innen                              369                                                     

Zahl der Sitze                                                   3                                               

Zahl der ungültigen Stimmzettel                 9                                                                    

Gültige Stimmen insgesamt                   1.041   

 

  1. Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

 

Name des Wahlvorschlags

Stimmenzahl

Anzahl der Sitze

(1)   CDU         

426

1

(2)   EB Knoblich         

615

2

 

 

Wahlvorschlag: CDU                     Stimmenzahl

1.   Urbach, Thomas

210

2.   Meißner, Enrico

216

 

Wahlvorschlag:  EB Knoblich       Stimmenzahl

1.   Knoblich, Jens

615

 

  1. Verteilung der Sitze auf die Bewerber:

Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze stehen folgenden Bewerbern zu:

 

Wahlvorschlag: CDU  

Meißner, Enrico

 

Wahlvorschlag: EB Knoblich

Knoblich, Jens 

 

  1. Ersatzpersonen:

Die Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge wurden wie folgt festgestellt:

 

Wahlvorschlag: CDU

Urbach, Thomas

 

Strausberg, den 12.06.2024      

gez. Elisa Dittberner

Wahlleiterin