Tel.: (03341) 38 12 10
Fax: (03341) 38 14 36
buergerbuero@stadt-strausberg.de
Hegermühlenstraße 58, Erdgeschoss
15344 Strausberg
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Mit diesem Online-Service können Sie den Status Ihres vor kurzem beantragten Personalausweises/Reisepasses prüfen.
Der Status kann frühestens 24 Stunden nach der Dokumentenbeantragung abgerufen werden.
Sollte ihr Dokument noch nicht zur Abholung bereit stehen, besteht die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Mit dieser Information ist es uns möglich Sie zu kontaktieren, sobald das Dokument abgeholt werden kann.
Sie benötigen nur die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes. Die Seriennummer finden Sie auf auf Ihrer Quittung.
Hier gelangen Sie zur Statusabfrage: Statusabfrage hoheitlicher Dokumente – Dateneingabe (buergerdienste-online.de)
Die Reisepass-Bestellzahlen haben sich seit Wochen auf einem konstant sehr hohen Niveau stabilisiert. Wann der Bestelleingang wieder sinken wird, kann nicht abgesehen werden.
Aufgrund der hohen Bestellmengen von Reisepässen aus ganz Deutschland kommt es derzeit zu längeren Produktionszeiten bei der Bundesdruckerei. Diese können bis zu 10 Wochen betragen. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung von Reisedokumenten. Sollte das Reisedokument eher benötigt werden, kann auch ein sogenannter Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Hierbei wird der Reisepass innerhalb von 4 Werktagen von der Bundesdruckerei produziert und an die Behörde zurückgeschickt. Dafür wird ein Aufschlag von 32,00 Euro berechnet.
An unserer Fotostation können unsere Bürgerinnen und Bürger ab sofort ihre Lichtbilder noch vor ihrem Termin zur Beantragung ihrer Personalausweise oder Reisepässe selbst aufnehmen.
Grafiken und Texte in leichter Sprache führen die Bürger durch den Vorgang.
Dabei findet die barrierefreie Fotostation selbstständig die optimale Höhe für die Bildaufnahme des jeweiligen Nutzers. Das aufgenommene Foto wird nach dem ICAO-Standard geprüft und automatisch zugeschnitten.
Die Mindestgröße eines Kindes muss 80 cm betragen. Da man sich während der Aufnahme des Fotos nicht bewegen darf, ist die Anfertigung des digitalen Passbildes an unserer Fotostation für Kinder unter 6 Jahren nur bedingt geeignet.
Vor der Aufnahme eines Lichtbildes muss man zunächst sein Geburtsdatum eingeben.
Wenn die Fotostation die Aufnahme ablehnt, werden Hinweise auf dem Bildschirm angezeigt, wie das Lichtbild verbessert werden kann, und man kann es noch einmal versuchen.
Ist die Bürgerin / der Bürger mit dem Lichtbild nicht zufrieden, können weitere Bilder aufgenommen werden. Wenn keines der Lichtbilder zufriedenstellend ist, wird man an eine Mitarbeiterin des Bürgerbüros verwiesen, die bei der Aufnahme helfen kann.
Das fertige Bild wird automatisch im Fachverfahren dem entsprechenden Personalausweis- oder Reisepassantrag beigefügt, sodass die Sachbearbeiterin nur prüfen muss, ob es den Anforderungen entspricht. Bei mehreren geeigneten Bildern wird das Beste ausgewählt.
Für die Nutzung dieser Dienstleistung wird neben der Gebühr für das Ausweisdokument zusätzlich eine Gebühr von 7,74 EUR erhoben, die bei der Sachbearbeiterin bezahlt wird.
Wir hoffen, unseren Bürger*innen mit dem neuen Service eine Vereinfachung zur Beantragung ihrer Ausweisdokumente anbieten zu können.
Selbstverständlich ist man nach wie vor frei in seiner Wahl, ob man den Fotografen aufsucht oder das Terminal nutzt. Zu beachten ist, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat teilt mit, dass der ein Jahr gültige Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 abgeschafft wird. Hintergrund hierfür ist eine einheitliche Lösung aller deutscher Passdokumente.
Ab diesem Zeitpunkt können Eltern für Ihre Kinder ausschließlich einen regulären, elektronischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.
Sollten Sie einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen wollen, bitten wir Sie hierbei zu berücksichtigen, dass ab Januar 2024 mit einem erhöhten Antragsaufkommen bei der Bundesdruckerei zu rechnen ist, da viele Eltern neu beantragen werden.
Bitte kommen Sie daher möglichst frühzeitig zur Beantragung neuer Ausweisdokumente mit Ihren Kindern bei uns vorbei und meiden Sie – wenn möglich – die Ferienzeiten, da dann mit einer erhöhten Auslastung der Bundesdruckerei und – damit einhergehend – mit wesentlich längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Bitte beachten Sie weiterhin, vorab für die Beantragung von Dokumenten einen Termin zu buchen!
Für den Besuch des Bürgerbüro ist für nahezu alle Dienstleistungen vorab eine Terminvereinbarung (online oder telefonisch) notwendig.
Zur Abholung Ihrer beantragten Personaldokumente sowie für den Erwerb von Laub- und Müllsäcken benötigen Sie natürlich auch weiterhin keinen Termin.
Bitte beachten Sie, dass ein neues Personaldokument nur mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild beantragt werden kann.
Informieren Sie sich vorab auf unserer Internetseite unter www.stadt-strausberg.de/buergerbuero , welche Unterlagen jeweils benötigt werden!
Vor Antritt der Reise sollten Sie sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundespolizei: Informationen zur Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Daten hinweisen. (geregelt durch das Bundesmeldegesetz – BMG)
Hier erhalten Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Hier öffnet sich ein neues Fenster , das auch den Widerspruch gegen die vorgenannte Datenübermittlung enthält.
Am 25. Mai 2016 trat die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) in Kraft.
Lesen Sie hier mehr zur:
Übrigens: Die Stadt Strausberg erhebt gemäß ihrer Satzung Hier öffnet sich ein neues Fenster eine Zweitwohnungssteuer.
Die Anmeldung erfolgt gebührenfrei.
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Mit diesem Online-Service können Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Abmeldung ins Ausland – Dateneingabe (buergerdienste-online.de)
Di Abmeldung ist nur in folgenden Zeiträumen möglich:
Die Abmeldung erfolgt gebührenfrei.
Hinweis:
Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung sie ausziehen. Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Abmeldung.
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster)
Hat eine der zur Anmeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, dann ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen.
Die Ummeldung erfolgt gebührenfrei.
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster)
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Ausnahme: Die Person besitzt einen gültigen Reisepass.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich (siehe nächste Rubrik).
|
22,80 Euro |
|
37,00 Euro |
|
10,00 Euro |
Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig
Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiter verwendet werden können, kann nicht gegeben werden! Einige Länder akzeptieren die Löschung eines wiedergefundenen Dokuments aus der INTERPOL-Datenbank „Stolen an Lost Travel Documents“ nicht!
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden sie hier Hier öffnet sich ein neues Fenster.
Ihr Personalausweis / Ihre eID-Karte ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Bürgerbüro wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
Alle weiteren Informationen zur Nutzung der Online-Funktion erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Gemäß § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz kann die Personalausweisbehörde Personen von der Ausweispflicht befreien,
Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Bitte nutzen Sie dieses Formular zum Antrag-auf-Befreiung-von-der-Ausweispflicht Hier öffnet sich ein neues Fenster mit einem ausfüllbaren Formular.
Die Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
HINWEIS: Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiter verwendet werden können, kann nicht gegeben werden! Einige Länder akzeptieren die Löschung eines wiedergefundenen Dokuments aus der INTERPOL-Datenbank „Stolen an Lost Travel Documents“ nicht und es kann zu Unannehmlichkeiten bei Reisen kommen!
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise darüber, welche Reisedokumente deutsche Staatsangehörige benötigen, um in das jeweilige Land einreisen zu können (zB. bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Reise- und Sicherheitshinweise Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Paßgesetz (PaßG Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes.
Informationen zum neuen Deutschen Reisepass Hier öffnet sich ein neues Fenster ab 01.03.2017.
Seit Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) aus. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung für Ihre aktuelle Anschrift erhalten.
Einfache Meldebescheinigungen enthalten folgende Angaben:
Auf Antrag können außerdem auch folgende weitere Daten in einer Meldebescheinigung aufgenommen werden:
5,00 € (gebührenfrei aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung (§ 64 SGB X Hier öffnet sich ein neues Fenster) (z.B. zur Beantragung von Kindergeld und zur erstmaligen Beantragung von Elterngeld bei Neugeborenen).
Melderegisterauskünfte können an Bürger oder Firmen zu namentlich Benannten erteilt werden. Man unterscheidet:
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden gem. § 44 BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster mitgeteilt:
1. Familiennamen.
2. Vornamen.
3. Doktorgrad.
4. derzeitige Anschriften.
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft gem. § 45 BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster werden im Falle, das ein berechtigtes oder rechtliches Interesse des Auskunftsersuchenden vorliegt, zusätzlich mitgeteilt:
1. frühere Namen.
2. Tag und Ort der Geburt.
3. Familienstand.
4. derzeitige Staatsangehörigkeiten.
5. frühere Anschriften.
6. Tag des Ein- und Auszugs.
7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters.
8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners.
9. Sterbetag und -ort (bei Versterben im Ausland auch den Staat).
§ 44-50 Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster)
Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen!
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Sachbearbeiters vollzogen wird.
Abschriften von Schriftstücken, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist;
z.B.:
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem hier hinterlegten Merkblatt Gebuehrenbefreiung Hier öffnet sich ein neues Fenster
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesjustizamt Hier öffnet sich ein neues Fenster.
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen Hier öffnet sich ein neues Fenster im Online-Portal Hier öffnet sich ein neues Fenster des Bundesamtes für Justiz
Die Erteilung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
Belegart „1“
Auskunft an den Betroffenen (wird Ihnen direkt nach Hause gesandt).
Belegart „9“
Auskunft an eine Behörde – wird direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift gesandt.
(bei der Beantragung müssen die komplette Behördenanschrift und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck benannt werden)
Weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de Hier öffnet sich ein neues Fenster
NEU! Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist jetzt auch online Hier öffnet sich ein neues Fenster möglich.
Hier Hier öffnet sich ein neues Fenster finden Sie weitere Hinweise.
Jeder Bürger hat ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Daten.
Dies regelt das Bundesmeldegesetz – BMG – wie folgt:
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Hier öffnet sich ein neues Fenster mit einem ausfüllbaren Formular finden Sie hier.
Wir halten zahlreiche Antragsvordrucke bereit und leiten Ihre Unterlagen an die zuständigen Fachämter weiter.
Strausberger Bürger, die
Abfallsack pro Stück | 2,38 €. |
Laubsack pro Stück | 2,92 €. |
Strauchbanderolen pro Stück | 5,99 €. |
Die Gebühren können in Bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Entsorgt werden nur
Sollte bei Ihnen hin und wieder etwas mehr Hausmüll anfallen, können Sie die vom EMO zugelassenen Abfallsäcke mit dem Aufdruck „Märkisch-Oderland 80 l Abfallsack“ verwenden.
Mit der Entrichtung der Gebühr ist die Entsorgung des darin bereitgestellten Hausmülls bezahlt. Das Gewicht des Abfallsackes darf 25 kg nicht überschreiten. Die Abfallsäcke sind am Entsorgungstag bis spätestens 06:00 Uhr morgens unfallsicher an den Fahrbahnrand (ggf. neben die Abfallbehälter) zu stellen.
Weitere Informationen, Abholtermine sowie Ausgabestellen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender des Landkreises Märkisch-Oderland Hier öffnet sich ein neues Fenster.