Tel.: (0 3341) 38 12 10
Fax: (0 3341) 38 14 36
buergerbuero@stadt-strausberg.de
Hegermühlenstraße 58, Erdgeschoss
15344 Strausberg
© 2023 Stadt Strausberg
Bürger & Stadt
Tel.: (0 3341) 38 12 10
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Montag | 08:00 Uhr – 14:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr – 14:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Am Montag,
den 02. Oktober und Montag, den 30. Oktober 2023 bleibt das Bürgerbüro geschlossen!
Bitte buchen Sie einen Termin (hier online) oder unter
(033 41) 38 12 10!
Weitere Informationen etwas weiter unten bei Aktuelles
Wegen der international weitgehend wieder hergestellten Reisemöglichkeiten werden aktuell überdurchschnittlich viele Personalausweise/Reisepässe beantragt.
Nutzen Sie daher bitte rechtzeitig die Möglichkeiten einer digitalen/telefonischen Terminreservierung , um ein gültiges Reisedokument (innerhalb des Schengenraums: Personalausweis; weltweit: Reisepass) für eventuelle Reisen zur Verfügung zu haben.
Bitte beachten Sie auch die derzeitigen Lieferzeiten der Bundesdruckerei.
Seit Wochen ist dort der Bestelleingang beim Reisepass anhaltend außerordentlich hoch.
Die Bundesdruckerei arbeitet mit Hochdruck im 3-Schicht-Betrieb an sieben Tagen in der Woche an der Bearbeitung der Reisepass-Bestellungen. Eine vorübergehende Verlängerung der gewohnten Lieferzeiten lässt sich jedoch leider nicht vermeiden, wofür wir um Ihr Verständnis bitten. Bitte planen Sie daher unbedingt 6 Wochen Lieferzeit ein.
Für den Besuch des Bürgerbüro ist für nahezu alle Dienstleistungen vorab eine Terminvereinbarung (online oder telefonisch) notwendig.
Zur Abholung Ihrer beantragten Personaldokumente sowie für den Erwerb von Laub- und Müllsäcken benötigen Sie natürlich auch weiterhin keinen Termin.
Bitte beachten Sie, dass ein neues Personaldokument nur mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild beantragt werden kann.
Informieren Sie sich vorab auf unserer Internetseite unter www.stadt-strausberg.de/buergerbuero , welche Unterlagen jeweils benötigt werden!
Vor Antritt der Reise sollten Sie sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.
Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien.
Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundespolizei: Informationen zur Gültigkeit von Ausweisdokumenten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Daten hinweisen. (geregelt durch das Bundesmeldegesetz – BMG)
Hier erhalten Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Hier öffnet sich ein neues Fenster , das auch den Widerspruch gegen die vorgenannte Datenübermittlung enthält.
Am 25. Mai 2016 trat die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) in Kraft.
Lesen Sie hier mehr zur:
Übrigens: Die Stadt Strausberg erhebt gemäß ihrer Satzung Hier öffnet sich ein neues Fenster eine Zweitwohnungssteuer.
Die Anmeldung erfolgt gebührenfrei.
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Sie wollen aus einer Nebenwohnung in der Stadt Strausberg ausziehen?
Die Abmeldung erfolgt gebührenfrei.
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster)
Hat eine der zur Anmeldung kommenden Personen eine weitere Wohnung, dann ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen.
Die Ummeldung erfolgt gebührenfrei.
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster)
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Ausnahme: Die Person besitzt einen gültigen Reisepass.
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag möglich (siehe nächste Rubrik).
|
22,80 Euro |
|
37,00 Euro |
|
10,00 Euro |
Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig
Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiter verwendet werden können, kann nicht gegeben werden! Einige Länder akzeptieren die Löschung eines wiedergefundenen Dokuments aus der INTERPOL-Datenbank „Stolen an Lost Travel Documents“ nicht!
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden sie hier Hier öffnet sich ein neues Fenster.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Im Bürgerbüro wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
Zudem können Sie online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit können Sie Ihren Online-Ausweis selbst aktivieren und ihn mit neuer PIN sofort nutzen.
Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetz- und/oder Aktivierungsbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Den Service finden Sie auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Alle weiteren Informationen zur Nutzung der Online-Funktion erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Gemäß § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz kann die Personalausweisbehörde Personen von der Ausweispflicht befreien,
Die Beantragung kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuer/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Bitte nutzen Sie dieses Formular zum Antrag-auf-Befreiung-von-der-Ausweispflicht Hier öffnet sich ein neues Fenster mit einem ausfüllbaren Formular.
Die Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
HINWEIS: Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiter verwendet werden können, kann nicht gegeben werden! Einige Länder akzeptieren die Löschung eines wiedergefundenen Dokuments aus der INTERPOL-Datenbank „Stolen an Lost Travel Documents“ nicht und es kann zu Unannehmlichkeiten bei Reisen kommen!
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise darüber, welche Reisedokumente deutsche Staatsangehörige benötigen, um in das jeweilige Land einreisen zu können (zB. bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Reise- und Sicherheitshinweise Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Paßgesetz (PaßG Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes.
Informationen zum neuen Deutschen Reisepass Hier öffnet sich ein neues Fenster ab 01.03.2017.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise darüber, welche Reisedokumente deutsche Staatsangehörige benötigen, um in das jeweilige Land einreisen zu können (z.B. bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Reise- und Sicherheitshinweise Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile mittels Aufkleber „Amtliche Vermerke“ in den Kinderreisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.
Gebühren sind bei Beantragung und in bar oder mit ec-Karte zu entrichten.
Ab Januar 2021 gibt die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) aus. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Muster eID-Karte
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung für Ihre aktuelle Anschrift erhalten.
Einfache Meldebescheinigungen enthalten folgende Angaben:
Auf Antrag können außerdem auch folgende weitere Daten in einer Meldebescheinigung aufgenommen werden:
5,00 € (gebührenfrei aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer Sozialleistung (§ 64 SGB X Hier öffnet sich ein neues Fenster) (z.B. zur Beantragung von Kindergeld und zur erstmaligen Beantragung von Elterngeld bei Neugeborenen).
Melderegisterauskünfte können an Bürger oder Firmen zu namentlich Benannten erteilt werden. Man unterscheidet:
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden gem. § 44 BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster mitgeteilt:
1. Familiennamen.
2. Vornamen.
3. Doktorgrad.
4. derzeitige Anschriften.
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft gem. § 45 BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster werden im Falle, das ein berechtigtes oder rechtliches Interesse des Auskunftsersuchenden vorliegt, zusätzlich mitgeteilt:
1. frühere Namen.
2. Tag und Ort der Geburt.
3. Familienstand.
4. derzeitige Staatsangehörigkeiten.
5. frühere Anschriften.
6. Tag des Ein- und Auszugs.
7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters.
8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners.
9. Sterbetag und -ort (bei Versterben im Ausland auch den Staat).
§ 44-50 Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster)
Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen!
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Sachbearbeiters vollzogen wird.
Abschriften von Schriftstücken, wenn die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist;
z.B.:
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem hier hinterlegten Merkblatt Gebuehrenbefreiung Hier öffnet sich ein neues Fenster
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesjustizamt Hier öffnet sich ein neues Fenster.
Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen Hier öffnet sich ein neues Fenster im Online-Portal Hier öffnet sich ein neues Fenster des Bundesamtes für Justiz
Die Erteilung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.
Belegart „1“
Auskunft an den Betroffenen (wird Ihnen direkt nach Hause gesandt).
Belegart „9“
Auskunft an eine Behörde – wird direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift gesandt.
(bei der Beantragung müssen die komplette Behördenanschrift und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck benannt werden)
Weitere Informationen: www.bundesjustizamt.de Hier öffnet sich ein neues Fenster
NEU! Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist jetzt auch online Hier öffnet sich ein neues Fenster möglich.
Hier Hier öffnet sich ein neues Fenster finden Sie weitere Hinweise.
Jeder Bürger hat ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Daten.
Dies regelt das Bundesmeldegesetz – BMG – wie folgt:
Bundesmeldegesetz (BMG Hier öffnet sich ein neues Fenster).
Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Hier öffnet sich ein neues Fenster mit einem ausfüllbaren Formular finden Sie hier.
Wir halten zahlreiche Antragsvordrucke bereit und leiten Ihre Unterlagen an die zuständigen Fachämter weiter.
Strausberger Bürger, die
Abfallsack pro Stück | 2,09 €. |
Laubsack pro Stück | 2,44 €. |
Strauchbanderolen pro Stück | 4,02 €. |
Die Gebühren können in Bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Entsorgt werden nur
Sollte bei Ihnen hin und wieder etwas mehr Hausmüll anfallen, können Sie die vom EMO zugelassenen Abfallsäcke mit dem Aufdruck „Märkisch-Oderland 80 l Abfallsack“ verwenden.
Mit der Entrichtung der Gebühr ist die Entsorgung des darin bereitgestellten Hausmülls bezahlt. Das Gewicht des Abfallsackes darf 25 kg nicht überschreiten. Die Abfallsäcke sind am Entsorgungstag neben Ihren Abfallbehälter zu stellen.
Die Abfallsäcke sind am Abfuhrtag gemäß Tourenplan bis spätestens 06:00 Uhr morgens unfallsicher an den Fahrbahnrand (ggf. neben die Abfallbehälter) zu stellen.
Weitere Informationen, Abholtermine sowie Ausgabestellen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender des Landkreises Märkisch-Oderland Hier öffnet sich ein neues Fenster.