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Grundschulen Anschrift Schulleiter/in Telefon/ Vorwahl (03341)
Grundschule am WäldchenDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Otto-Grotewohl Ring 69 Frau Pukrop 2 74 86
Hegermühlen-GrundschuleDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Hegermühlenstraße 8 Frau Altkuckatz 2 29 65
Vorstadt-Grundschule Der Link öffnet sich in einem neuen Tab. Heinrich-Dorrenbach Str.1 Herr Huber 42 20 45
Grundschule Am AnnatalDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Am Annatal 64 Frau Kollasch 42 12 24

bundtStift GrundschuleDer Link öffnet sich in einem neuen Tab.

anerkannte Ersatzschule

Alter Gutshof
Prötzeler Chaussee 7
Frau Langer 31 13 55
Weiterführende Schulen Anschrift Schulleiter/in Telefon/ Vorwahl (03341)
Lise-Meitner-OberschuleDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Am Kieferngrund 5 Herr Mühlisch 42 20 57
Anne-Frank-OberschuleDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Peter-Göring-Str. 24 Frau Ortner 2 20 76
„Theodor-Fontane“ GymnasiumDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. August-Bebel- Str.49 Herr Sass 3 60 40

bundtStift GymnasiumDer Link öffnet sich in einem neuen Tab.

anerkannte Ersatzschule

Alter Gutshof

Prötzeler Chaussee 7

Frau Krannich  31 13 55
Sonstige Schulen Anschrift Schulleiter/in Telefon
Oberstufenzentrum MOLDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Wriezener Str. 28 Herr Müller 3 45 50
Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ „Clara Zetkin“Der Link öffnet sich in einem neuen Tab. Am Sportpark 1 Frau Knospe 42 10 23
Volkshochschule MOLDer Link öffnet sich in einem neuen Tab. Wriezener Straße 28 Frau Görner 354 568/9

 

Übersicht über weitere Bildungseinrichtungen in der Stadt Strausberg:
Bildungseinrichtungen (PDF)Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.

Schulbezirkssatzung (PDF) Das PDF – Dokument öffnet sich in einem neuen Tab.
für Grundschulen der Stadt Strausberg


Ortsrecht der Stadt Strausberg D/8. – Schulbezirkssatzung 1

Satzung zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Strausberg

– Schulbezirkssatzung – vom 06.01.2005

Auf der Grundlage der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S.154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2004

(GVBl. I/04 S. 59, 66) und des § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert

durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186, 196) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Strausberg in ihrer Sitzung am 06.01.2005 folgende Schulbezirkssatzung beschlossen:

§ 1
Geltungsbereich

Die Satzung gilt für alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg.

Der Schulbezirk umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Strausberg.

Die Schulbezirke der Grundschulen sind deckungsgleich.

Auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen kann der Schulbezirk

auf weitere Gemeindegebiete erweitert werden.

§ 2
Aufnahmeverfahren

Das Verfahren zur Aufnahme der Schüler und Schülerinnen wird durch das Brandenburgische Schulgesetz sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.

§ 3
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulbezirksverordnung vom 23.01.1992 – Beschluss Nr. 18/185/1992 -, zuletzt

geändert am 26.08.1993 – Beschluss Nr. 36/384/1993 – außer Kraft.

Strausberg, den 10.01.2005

Anmeldung der Schulanfänger 2025 in Strausberg

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig. Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bitte direkt in der zuständigen Grundschule (siehe Einzugsbereiche) an. Die Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt, um eine geordnete Verteilung und einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb sicherzustellen.

Anmeldezeiten:

Grundschule am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, Tel.: 03341 27486             

am 11.11.2024 von 14 bis 18 Uhr

am 12.11.2024 von 14 bis 18 Uhr

am 13.11.2024 von 14 bis 18 Uhr

am 14.11.2024 von 14 bis 18 Uhr

                                     

Hegermühlen-Grundschule, Hegermühlenstraße 8, Tel.: 03341 22965

am 12.11.2024 von 14 bis 17 Uhr

am 13.11.2024 von 14 bis 17 Uhr

 

Grundschule Am Annatal, Am Annatal 64, Tel.: 03341 421224

am 18.11.2024 von 8 bis 16 Uhr

am 19.11.2024 von 8 bis 16 Uhr

 

Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Straße 1, Tel: 03341  422045

am 11.11.2024 von 13 bis 16.30 Uhr

am 12.11.2024 von 13 bis 16.30 Uhr

 

Einzugsbereiche:

Grundschule am Wäldchen:  alle Straßenzüge im Norden der Stadt (nördlich der Prötzeler Chaussee, westlich und östlich der Philipp-Müller-Straße), Josef-Zettler-Ring, Otto-Langenbach-Ring, Gartenstadt, Friedrich-Schiller-Höhe, Jenseits des Sees, Hohenstein, Gladowshöhe. Im Süden schließ der Bereich mit der Straße An der Stadtmauer ab.

Hegermühlen-Grundschule:  alle Straßenzüge in der Stadtmitte südlich der Straße An der Stadtmauer, Johanneshof, Fasanenpark, im Süden endet der Bereich mit der Goethestraße

Grundschule Am Annatal:  alle Straßenzüge im Wohngebiet Hegermühle einschließlich Am Stadtwald. Das Gebiet grenzt im Norden an die Goethestraße und im Süden an die Landhausstraße. Die Ernst-Thälmann-Straße wird von Hausnummer 22 bis 126 B mit einbezogen. Außerdem Spitzmühle und Postbruch

Vorstadt-Grundschule:  alle Straßenzüge in der Vorstadt beginnend mit Landhausstraße in südlicher
Richtung, Ernst-Thälmann-Straße ab Hausnummer 1-21 und ab 126 C

Die Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung und des Beschlusses Nr. 14/152/2005 der Stadtverordnetenversammlung vom 6.1.2005 über die Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks. Im Vergleich zu den Vorjahren mussten die bisherigen Einzugsbereiche aufgrund der stark gestiegenen Zahl von Lernanfängern zum Schuljahr 2025/2026 angepasst werden.

Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen.

Folgende Dokumente sind vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise der Eltern sowie urkundliche Nachweise zur Sorgeberechtigung des Kindes
  • Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita

oder

Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

  • gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung

 

Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2025 statt.

Es gilt zu beachten, dass durch die Anmeldung an einer Grundschule die tatsächliche Aufnahme noch nicht gesichert ist. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in der Schule.

 

Antragstellung für einen Hortplatz:

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Damit bieten wir einen zeitgemäßen Zugang und die Antragstellung mittels Formular entfällt.

Im Kita-Portal finden Sie eine Übersicht mit allen Horten in Strausberg, inklusive der Öffnungszeiten und spezifischen Informationen zur jeweiligen Einrichtung. Das Kita-Portal ermöglicht es Ihnen, Ihr Kind online anzumelden und vormerken zu lassen. Hierfür ist Ihre einmalige Registrierung erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Hilfeseite des Kita-Online-Portals. 

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst nach der Legitimierung aktiviert und bearbeitet wird. Dazu reichen Sie bitte innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen bei der Stadtverwaltung Strausberg ein:

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Kopie des Personalausweises des/r Sorgeberechtigten.

Liegen nach dieser Frist diese Unterlagen nicht vor, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.

Fragen zum Anmeldeverfahren können an die Stadtverwaltung Strausberg, Fachbereich Bürgerdienste, Tel. 03341 381-111, steffi.domscheit@stadt-strausberg.de gerichten.

 

 

Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung in Kindertagesstätten

Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilzunehmen.

Die Sprachstandfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Förderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.

Die Sprachstandfeststellungen und – soweit erforderlich – die Sprachförderkurse werden in der besuchten Kita durchgeführt.

Auch Kinder, die im Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchen, sollen in einer nahegelegenen Kita an einer Sprachstandfeststellung und gegebenenfalls an einem Sprachförderkurs teilnehmen.

Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung im Jahr vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird.

Die Durchführung der Sprachstandfeststellung und der kompensatorischen Sprach-förderung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV) vom 3. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr.25], S.505) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2018 (GVBI.II/18, [Nr.49]).

Das Schreiben mit Hinweisen zur Anmeldung steht hier zum Download bereit.

Kontakt

Schulverwaltung

Frau Becker

Telefon: 03341 – 38 12 65

E-Mail senden