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für Grundschulen der Stadt Strausberg
Ortsrecht der Stadt Strausberg D/8. – Schulbezirkssatzung 1
Satzung zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Strausberg
– Schulbezirkssatzung – vom 06.01.2005
Auf der Grundlage der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S.154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2004
(GVBl. I/04 S. 59, 66) und des § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186, 196) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Strausberg in ihrer Sitzung am 06.01.2005 folgende Schulbezirkssatzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Die Satzung gilt für alle Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg.
Der Schulbezirk umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Strausberg.
Die Schulbezirke der Grundschulen sind deckungsgleich.
Auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen kann der Schulbezirk
auf weitere Gemeindegebiete erweitert werden.
§ 2
Aufnahmeverfahren
Das Verfahren zur Aufnahme der Schüler und Schülerinnen wird durch das Brandenburgische Schulgesetz sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
§ 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schulbezirksverordnung vom 23.01.1992 – Beschluss Nr. 18/185/1992 -, zuletzt
geändert am 26.08.1993 – Beschluss Nr. 36/384/1993 – außer Kraft.
Strausberg, den 10.01.2005
Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilzunehmen.
Die Sprachstandfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Förderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Die Sprachstandfeststellungen und – soweit erforderlich – die Sprachförderkurse werden in der besuchten Kita durchgeführt.
Auch Kinder, die im Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchen, sollen in einer nahegelegenen Kita an einer Sprachstandfeststellung und gegebenenfalls an einem Sprachförderkurs teilnehmen. Diese Kinder sind in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 30.10.2021 persönlich oder telefonisch in einer Kita zur Sprachstandfeststellung anzumelden.
Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung im Jahr vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird.
Die Durchführung der Sprachstandfeststellung und der kompensatorischen Sprach-förderung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung – SfFV) vom 03. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr.25], S.505) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2018 (GVBI.II/18, [Nr.49]).
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2022/23 schulpflichtig. Sie müssen in der zuständigen Grundschule der Stadt Strausberg angemeldet werden.
Anmeldezeiten:
Grundschule am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, Tel.: 03341 27486
am 10.11.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr
am 11.11.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Hegermühlen-Grundschule, Hegermühlenstraße 8, Tel.: 03341 22965
am 09.11.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr
am 10.11.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr
am 11.11.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr
Grundschule Am Annatal, Am Annatal 64, Tel.: 03341 421224
am 09.11.2021 von 10:00 bis 16:00 Uhr
am 10.11.2021 von 10:00 bis 16:00 Uhr
Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Straße 1, Tel: 03341 422045
am 09.11.2021 von 13:00 bis 17:00 Uhr
am 10.11.2021 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die zuständige Grundschule ist die nächstgelegene Grundschule, wobei eine Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt, um einen geordneten Schulbetrieb zu sichern.
Grundschule am Wäldchen: alle Straßenzüge im Nord-Osten der Stadt (östlich der S-Bahn-Linie; nördlich der Prötzeler Chaussee) ohne Mittelfeldring, alle Straßenzüge in Gladowshöhe und Hohenstein
Hegermühlen-Grundschule: alle Straßenzüge in der Stadtmitte sowie Mittelfeldring, Jenseits des Sees, Schillerhöhe und Gartenstadt, Johanneshof, Fasanenpark, im Süden grenzt die Goethestraße
Grundschule Am Annatal: alle Straßenzüge in der Hegermühle (im Norden grenzt die Goethestraße und im Süden grenzt die Friedrich-Engels-Straße), Spitzmühle und Postbruch
Vorstadt-Grundschule: alle Straßenzüge in der Vorstadt (südlich der Friedrich-Engels-Straße)
Die Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung und des Beschlusses Nr. 14/152/2005 der Stadtverordnetenversammlung vom 06.01.2005 über die Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks.
Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
oder
Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2022 statt.
Bitte beachten Sie, dass durch die Anmeldung an einer Grundschule die tatsächliche Aufnahme noch nicht gesichert ist. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in der Schule.
Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie an die Stadtverwaltung Strausberg, Fachbereich Bürgerdienste, Tel. 03341/381111, steffi.domscheit@stadt-strausberg.de richten.