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Bauen & Gewerbe
Präsentation Entwürfe Wettbewerb Neubau Gymnasium und Turn- und Festhalle Die Präsentation öffnet sich in einem neuen Tab
An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Entwürfe der Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros, welche im 1. Quartal 2022 am Realisierungswettbewerb teilgenommen haben, zur Ansicht zur Verfügung stellen. Informationen zum Wettbewerbsverfahren finden Sie ebenso auf der Internetseite des mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Büros BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH Der Link öffnet sich in einem neuen Tab.
Eine weitere Präsentation, die das Verfahren des Wettbewerbs erläutert und zur Information den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr am 30.08.2022 vorgestellt wurde, steht Ihnen hier Die Präsentation öffnet sich in einem neuen Tab zur Verfügung.
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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.10.2021 den 8. Strausberger Mietspiegel 2021 beschlossen. Dieser ist gültig ab dem 10.11.2021.
Der Mietspiegel soll Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete geben und damit Mietern und Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe für nicht preisgebundenen Wohnraum bieten. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (vgl. § 558d BGB) durch den „Arbeitskreis Mietspiegel“ erstellt. Daran haben für die Vermieterseite mitgewirkt: die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG), die Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ eG, die TAG Wohnen GmbH, die Neues Wohnen Wohnungsgenossenschaft eG, die Vonovia SE sowie die Pruß Hausverwaltung. Für die Mieterseite haben der Mieterbeirat bzw. Mieter der TAG Wohnen GmbH, der Mieterbeirat der Strausberger Wohnungsbaugesellschadft GmbH sowie der Mieterverein Strausberg und Umgebung e.V. teilgenommen. Die Vertreter des „Arbeitskreis Mietspiegel“ befürworteten den Mietspiegel einhellig.
Der 8. Mietspiegel steht hierDer Mietspiegel 2021 öffnet sich in einem neuen Tab allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zudem können Sie sich auch den Methodenbericht Das Dokument öffnet sich in einem neuen Tab bzw. die Dokumentation der Erarbeitung des Mietspiegels herunterladen.
Das von der SVV beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept steht ihnen hier Das Dokument öffnet sich in einem neuen Tab zum Herunterladen bereit.
Das am 14.12.2017 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Strausberg (INSEK) Das Konzept öffnet sich in einem neuen Tab hat das 2007 beschlossene Wirtschaftsorientierte Integrierte Stadtentwicklungskonzept Das Konzept öffnet sich in einem neuen Tab abgelöst. Der Zeithorizont des neu erstellten INSEK reicht bis 2035. Das INSEK 2035 formuliert eine auf breiter Basis abgestimmte Entwicklungsstrategie. Zur Beteiligung der Bürger wurden im September 2016 und im März 2017 zwei öffentliche Workshops in der Aula der Lise-Meitner-Oberschule durchgeführt. Bestandteil des INSEK ist unter anderem ein Fachbeitrag Wohnen. Das INSEK 2035 bildet eine tragfähige konzeptionelle Grundlage für stadtentwicklungsrelevante Entscheidungen der Stadt Strausberg und darüber hinaus für die Akquise von Städtebaufördermitteln des Landes und des Bundes.
Im Zuge der Stadtentwicklungsplanung wurde eine Untersuchung der verkehrstechnischen Auswirkungen bzw. der Prüfung der Verträglichkeit für das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz vorgenommen. Dazu wurden die verkehrstechnischen Auswirkungen auf das umliegende, innerstädtische Straßennetz und die vorhandenen Kapazitätsreserven der untersuchten Verkehrsanlagen geprüft. Der Fokus der Untersuchung lag zunächst auf dem Kfz-Verkehr. Das Ziel bestand darin, Aussagen zur Machbarkeit der Wohnbauerweiterung zu treffen sowie vorausschauend ggf. empfohlene Maßnahmen für die Straßenverkehrsanlagen abzuleiten.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert den Neubau sowie die Umnutzung (Wiederherstellung, Erweiterung und Anpassung) von Mietwohngebäuden. Auf ihrer Homepage informiert die ILB darüber und benennt sie Ansprechpartner; dort findet sich auch die Brandenburgische Mietwohnungsbauförderrichtlinie als Rechtsgrundlage der Förderung:
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/mietwohnungsbau-neubau/
Die Mietwohnungsbauförderung konzentriert sich auf Gebietskulissen, die zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Strausberg abgestimmt worden sind (siehe Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Nr. BV-2020/0218 vom 11.02.2021). Dabei handelt es sich in Strausberg um
– das Sanierungsgebiet Stadtkern inkl. Erweiterung (siehe rote Abgrenzung) sowie
– die Vorranggebiete (siehe grüne Abgrenzung) und Konsolidierungsgebiete (siehe orangene Abgrenzung) der Wohnraumförderung.
Die nachstehende Darstellung bietet einen ersten Überblick; am angegebenen Ort kann man sich in die Karte hinein zoomen:
https://mil-lbv-bb.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=288a33fea6114b88a5c72737d781ca36