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Bauen & Gewerbe
Die Stadtverwaltung Strausberg berät Ihre Bürgerinnen und Bürger rund um das Bau- und Planungsrecht.
Die Bauberatung kann schon oft im Vorfeld eines Bau-, Abriss- oder Nutzungsänderungsantrages mit der Antragsstellerin oder
dem Antragssteller klären, ob das beabsichtigte Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Am 19.12.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss 05/91/2019 die Anpassung des 7. Mietspiegels anerkannt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2015 die Fortschreibung des 6. Strausberger Mietspiegels 2013 beschlossen. Der Mietspiegel soll Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete geben und damit Mietern/Vermietern eine gute und verlässliche Orientierungshilfe für nicht preisgebundenen Wohnraum bieten. Der Mietspiegel von 2013 steht hier Der Mietspiegel 2013 öffnet sich in einem neuen Tab allen interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Der siebente qualifizierte Mietspiegel Strausberg 2017 wurde durch den „Arbeitskreis Mietspiegel“ nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (§ 558d BGB) erstellt. Unter der Moderation des Fachbereiches Technische Dienste der Stadtverwaltung Strausberg haben an der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt:
– für die Vermieterseite: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH, Wohnungsbaugenossenschaft „Aufbau“ eG, TAG Wohnen GmbH, Neues Wohnen, Wohnungsgenossenschaft eG, BUWOG AG,
– für die Mieterseite: Mieterbeirat bzw. Mieter der TAG Wohnen GmbH, Mieterverein Strausberg und Umgebung e.V.
Die Vertreter des Arbeitskreises Mietspiegel haben den Mietspiegel 2017 einhellig befürwortet. Am 09.11.2017 hat die SVV den Mietspiegel beschlossen. Der 7. Mietspiegel ist gültig ab dem 25.11.2017.
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