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Bauen & Gewerbe
Für die Programme der Städtebauförderung stellen der Bund und die Länder finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese werden durch Eigenmittel aus Städten und Gemeinden ergänzt. Die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen erfolgen in räumlich abgegrenzten Fördergebietskulissen. Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bildet das Besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches (§§ 136 ff. BauGB). Die Konkretisierung der Fördermodalitäten erfolgt in den Förderrichtlinien der einzelnen Länder. Der Einsatz der Städtebaufördermittel erfolgt in räumlich abgegrenzten Fördergebietskulissen. In der Stadt Strausberg sind dies:
Stadt Strausberg Fachbereich Technische Dienste Tel.: 03341/38 13 21 Fax: 03341/38 14 33 oder |
BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH Herr Dr. Uwe Schieferdecker Tel.: 0331/27 16 819 Fax: 0331/27 16 83 0 oder |