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Stadterneuerung

Für die Programme der Städtebauförderung stellen der Bund und die Länder finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese werden durch Eigenmittel aus Städten und Gemeinden ergänzt. Die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen erfolgen in räumlich abgegrenzten Fördergebietskulissen. Die rechtliche Grundlage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bildet das Besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches (§§ 136 ff. BauGB). Die Konkretisierung der Fördermodalitäten erfolgt in den Förderrichtlinien der einzelnen Länder. Der Einsatz der Städtebaufördermittel erfolgt in räumlich abgegrenzten Fördergebietskulissen. In der Stadt Strausberg sind dies:

  • das Sanierungsgebiet Stadtkern/Altstadt (Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen)
  • der Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Hegermühle (Programm Sozialer Zusammenhalt; bis 2020 unter dem Namen Soziale Stadt) und
  • das Stadtzentrum Strausberg (Programm Lebendiges Zentrum; bis 2020 unter dem Namen Aktives Stadtzentrum)
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Die städtebauliche Sanierung der Altstadt Strausberg stellt einen bedeutsamen Baustein der Stadtentwicklung dar. Mit erheblichen Fördermitteln des Bundes, Landes und kommunaler Eigenmitteln wird die Stadtsanierung vorangetrieben.

Fördermöglichkeiten und andere Finanzierungshilfen im Sanierungsgebiet Stadtkern in Strausberg 

Eine lebendige Innenstadt als attraktiver Standort für Wohnen und Gewerbe ist ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung von Strausberg. Diese besondere Aufmerksamkeit wird in der Ausweisung der Altstadt als Sanierungsgebiet deutlich. Ihre Stärkung ist über die Stadtgrenzen hinaus wichtig für die Funktion der Stadt Strausberg als Mittelzentrum.

Die Politik des Landes ist gemäß dem Motto der Landesplanung „Stärken stärken“ auf die Entwicklung der Innenstädte ausgerichtet. Diesem Anliegen sind eine Reihe von Förder- und Darlehensprogrammen, aber auch Möglichkeiten der Steuerabschreibung gewidmet. Voraussetzung für die Gewährung der Finanzierungshilfen für Vorhaben in der Altstadt von Strausberg ist, dass sie den Zielen der Sanierung entsprechen müssen. Hier sollte schon frühzeitig der Kontakt zur Fachgruppe Stadtplanung bei der Stadtverwaltung Strausberg und dem Sanierungsträger gesucht werden.

Aufgrund der besonderen historischen, städtebaulichen und denkmalpflegerischen Anforderungen innerhalb der Altstadt gelten im Sanierungsgebiet neben der Sanierungssatzung die Gestaltungssatzung und die Erhaltungssatzung. Der Stadtkern ist zudem Denkmalbereich.

Ein wichtiger Grundsatz ist, dass jede Förderung vor dem Baubeginn zunächst beantragt und bewilligt werden muss. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Das Land Brandenburg als Fördergeber hat im März 2010 den Umsetzungsplan für das Sanierungsgebiet bestätigt, in dem die förderfähigen Vorhaben bis zum Ende der Gesamtmaßnahme aufgeführt sind.

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Stadtkern inkl. ErweiterungDer Abgrenzungsplan öffnet sich in einem neuen Tab

Rahmenplanung der Altstadt Strausberg zur Konkretisierung der Sanierungsziele

Zonale Bodenrichtwerte in der Altstadt 2020 Das Dokument öffnet sich in einem neuen Tab

Eine Präsentation zur Erläuterung der GestaltungssatzungDie Präsentation öffnet sich in einem neuen Tab steht Ihnen hier zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung. Diese wurde auf der Sitzung des zeitweiligen Auschuss Altstadt am 27.05.2021 gehalten.

Den Info- Flyer zur Anbringung von Werbeanlagen in der Altstadt Der Infoflyer öffnet sich in einem neuen Tab finden Sie hier.

 

Formulare:

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB

Antrag auf erhaltungsrechtliche Genehmigung nach § 173 BauGB

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 h Abs. 1 Satz 1 und 10 f Einkommensteuergesetz (EStG)

Vorlage Rechnungsliste für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 h Abs. 1 Satz 1 und 10 f Einkommensteuergesetz (EStG)

 

Abschlussbericht zum Sanierungsgebiet „Stadtkern“ Strausberg und Erweiterungsgebiet „Stadtmauerumfeld“ im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“

Gegenstand des Sachberichtes zum Abschluss der Sanierung ist die Darstellung des Verlaufes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme einschließlich der geplanten und durchgeführten Einzelmaßnahmen. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Sanierung umfassend und nimmt Bezug auf die vorbereitenden Untersuchungen, den städtebaulichen Rahmenplan sowie die Abarbeitung der Städtebaulichen Zielplanung, des Umsetzungsplans sowie des Sanierungsplans. Im Rahmen einer Gegenüberstellung der Ausgangssituation und des heutigen Zustands wurde überprüft, ob die zu Beginn der Sanierungsmaßnahme formulierten Sanierungsziele erreicht wurden. Darüber hinaus wird beschrieben, wie die Ergebnisse der Sanierung gesichert werden und welche Entwicklungsziele noch verbleiben.

Derzeit wird der Bericht durch den Fördermittelgeber geprüft und wird hier als Information in der Entwurfsfassung zum Abruf zur Verfügung gestellt.  

So konnten bisher nicht alle 1992 dokumentierten strukturellen Defizite beseitigt werden. Sowohl Maßnahmen für den öffentlichen Raum, Investitionen in den Gemeinbedarf als auch den substanzfördernden Erhalt einer zumeist kleinteiligen Baustruktur, die auf das 17. – 20. Jahrhundert zurückgeht, verbleiben den Akteuren als Aufgabe für die Zukunft. Nicht jedes Einzeldenkmal konnte bisher in seinem Bestand gesichert oder neuen Nutzungen zugeführt werden. Insbesondere im Bereich der nördlichen Großen Straße verbleiben Brachen und Substanzschwächen, die nur durch kontinuierliche Aktivität und laufendes Engagement von Grundstückseigentümern und der Stadt Strausberg bewältigt werden können. Daraufhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 13. Mai 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der Sanierungssatzungen Stadtkern und Stadtmauerumfeld bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.

Eine weitere Chance für die Entwicklung des Stadtzentrums eröffnete sich durch die Überführung des Sanierungsgebietes in die räumlich größer gefasste Gesamtmaßnahme Aktives Stadtzentrum / Lebendiges Zentrum Strausberg. Die damit einhergehende maßnahmebegleitende Fördermittelausstattung versetzt die Stadt Strausberg in die Lage, punktuell weitere Impulse für eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung zu setzen. Dies ist bereits mit der Neugestaltung des Fichteplatzes und der Anlage eines Wasserbalkons geschehen. Auch geht die Durchführung des Wettbewerbs zum Kulturpark auf dieses Fördermittelprogramm zurück. Die Siegerentwürfe können Sie hier sehen.

 

Attraktive Innenstädte und lebenswerte Stadtteilzentren haben für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden herausragende Bedeutung. Viele Stadtteilzentren und auch Innenstädte sind jedoch mit Funktionsverlusten und Gebäudeleerständen konfrontiert. Damit Innenstädte ihre Beiträge für eine zukunftsfähige Stadt leisten können, müssen sich die zentralen Bereiche immer wieder aufs Neue an veränderte Bedingungen und Anforderungen anpassen. Hierzu zählen der Klimawandel sowie soziale, wirtschaftliche, technische und demografische Veränderungen. Vitale Zentren haben für die Funktionsfähigkeit der Gesamtstadt und der Region eine entscheidende Bedeutung, denn sie sind vielfältige Orte für Wirtschaft und Kultur, Orte zum Arbeiten und Wohnen, für Versorgung und Freizeit. Seit 2008 gibt es das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASZ) mit dem Ziel, zentrale Versorgungsbereiche durch eine Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Nutzungsvielfalt mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen zu unterstützen. Im Jahr 2020 wurde das Programm in „Lebendige Zentren“ umbenannt.

Mithilfe der Förderung sollen Zentren in ihrer Funktionsvielfalt gesichert und dadurch eventuellen Abwertungstendenzen entgegen gewirkt werden. Das Programm dient der Durchführung von Maßnahmen bzw. Projekten zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Stadtbereiche als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Je stärker der Erlebnisaspekt beim Besuch zentraler Stadträume gegenüber dem reinen Versorgungszweck in den Vordergrund rückt, desto mehr gewinnt die Qualität der öffentlichen Räume an Bedeutung. 

Fördergebeitskulisse Aktives Stadtzentrum Strausberg

Die räumliche Abgrenzung des ASZ-Gebiets Strausberg

Die Gebietskulisse umfasst das Stadtzentrum von Strausberg mit der Altstadt und den unmittelbar südlich, östlich und nördlich angrenzenden Siedlungsbereich sowie die Freiflächen des Grüngürtels um die Stadtmauer und das Fließtal des Annafließes. Diese Fläche hat eine Größe von ca. 69 ha.

Für die Aufnahme in das Förderprogramm wurde 2017 für das Stadtzentrum Strausberg ein Integriertes EntwicklungskonzeptDas Dokument öffnet sich in einem neuen Tab (IEK) erarbeitet. Es dient als Grundlage für die Durchführung von Maßnahmen und Projekten.

Über das Förderprogramm ASZ wurden bisher diese Projekte umgesetzt:

  • die Neugestaltung des Fichteplatzes (3. Bauabschnitt),
  • die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zur Umgestaltung und funktionalen Ertüchtigung des Kulturparks

Aktuell befindet sich das Projekt

  • Schulhofgestaltung der Anne-Frank-Oberschule

in der Umsetzung.

Hier erhalten Sie Informationen zur Aktion Grüne Höfe:

Plakat Grüne Höfe

Plakat Grüne Höfe Das Plakat öffnet sich in einem neuen Tab

Eine Liste über geeignete einheimische bzw. hitzeverträgliche nicht-einheimische Gehölze können Sie hier anschauen:

 

 

Das Wohngebiet Hegermühle wurde im September 2014 in das Förderprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ aufgenommen. Der Bund, das Land Brandenburg und die Stadt Strausberg stellen darin in den nächsten Jahren bis zu zehn Millionen Euro für die Gebietsentwicklung bereit. Diese stehen für städtebauliche Maßnahmen und soziale Angebote zur Verfügung, um Ihre Nachbarschaft für alle Bewohner noch lebenswerter zu machen. Im Jahr 2020 bekam das Programm den Namen „Sozialer Zusammenhalt“.

Mit der Eröffnung des Stadtteilbüros am Mittwoch, den 18. November 2015, bezieht das Team des Quartiersmanagements Räume im Mieterbüro der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH, Am Herrensee 10 (Kontakt: qm-hegermuehle@stern-berlin.de, 0 33 41-38 04 52 0). Die Umsetzung des Quartiersverfahrens erfolgt von Beginn an in enger Abstimmung mit den zuständigen Koordinatoren des Stadtplanungsamts Strausberg.

Alle weiteren Informationen rund um den Sozialen Zusammenhalt im Quartier Hegermühle und des Quartiersmanagements können Sie auf der Homepage http://www.meinehegermuehle.de/es öffnet sich die Internetseite in einem neuen Tab entnehmen.

Hier möchten wir über den Stand der anstehenden Baumaßnahmen in Hegermühle informieren:

Flyer zu den Baumaßnahmen

Die bereits abgeschlossenen sowie die noch laufenden Maßnahmen im Programm Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt Hegermühle sind für den Zeitraum von 2015 bis 2021 hier einsehbar:  

Plan umgesetzter Maßnahmen in Hegermühle 2015- 2021

Darstellung Plan umgesetzter Maßnahmen in Hegermühle 2015- 2021

 

Kontakt

 

Stadt Strausberg

Fachbereich Technische Dienste
Fachgruppe Stadtplanung
Herr Patrick Iglück
Hegermühlenstraße 58
15344 Strausberg

Tel.:  03341/38 13 21

  Fax: 03341/38 14 33 oder

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BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH

Herr Dr. Uwe Schieferdecker
Ludwig-Richter-Straße 23
14467 Potsdam

Tel.: 0331/27 16 819

Fax: 0331/27 16 83 0 oder

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