Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
(außer an Feiertagen)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Anfrage adäquat bearbeiten zu können. Aus konservatorischen Gründen ist die persönliche Einsichtnahme in die Personenstandsregister (Sterbe-, Heirat- und Geburtsregister) grundsätzlich nicht möglich. Es werden jedoch Auskünfte erteilt und beglaubigte Kopien für Nachlassangelegenheiten angefertigt.